Nach einem Urteil des Landgerichts Düren muss die Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz bezahlen. Die Anlegerin hatte sich auf Anraten eines Sparkassenmitarbeiters als Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von DM 100.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds der Fundus-Gruppe beteiligt und in der Folgezeit erhebliche finanzielle Verluste erlitten.
Nach einem Urteil des Landgerichts Düren muss die Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz bezahlen. Die Anlegerin hatte sich auf Anraten eines Sparkassenmitarbeiters als Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von DM 100.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds der Fundus-Gruppe beteiligt und in der Folgezeit erhebliche finanzielle Verluste erlitten.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Sparkassenmitarbeiter nicht genügend auf die Risiken der Anlage hingewiesen habe. Auch auch die lange Laufzeit der Beteiligung an dem Fonds sei nicht ausreichend aufmerksam gemacht worden.
Anleger der Fundus Fonds sollten daher prüfen, ob auch sie möglicherweise falsch beraten wurden und ihen daher Schadenersatzansprüche zustehen