GarantieHebelPlan ´08 – CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger der Beteiligung GarantieHebelPlan ´08 bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und Treuhandgesellschaften. Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sind die CLLB Rechtsanwälte der perfekte Partner für Ihr Anliegen rund um den Fall der Beteiligung GarantieHebelPlan ´08.
Ursprünglich und laut des Emissionsprospekts sollte die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300% des Eigenkapitals betragen können.
Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.
Bereits im August 2015 berichtete CLLB Rechtsanwälte davon, dass ein Totalverlust der eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden könne. Aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 muss die Beteiligung GarantieHebelPlan ´08 abgewickelt werden.
Verteidigung gegen Mahnbescheide
Eine große Anzahl der Anleger hat inzwischen Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden. Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.
CLLB Rechtsanwälte konnte bereits viele Anleger bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Was können Sie tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?
CLLB Rechtanwälte empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sog. „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann. Fristen im Mahnverfahren sind sehr kurz. Konkret muss man bei diesen Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche Nachteile abzuwenden.
Auf einen Blick – Ihre Situation und Vorgehen im Fall GarantieHebelPlan ´08
- Sie sind Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan ´08
- Sie haben einen Mahnbescheid erhalten
- Sie sollten sich schnellstmöglich juristischen Beistand holen, da bei Mahnbescheiden jeder Tag zählt!
Ihre Chancen im Fall GarantieHebelPlan ´08:
Schadensersatzansprüche: CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte bereits in einigen Fällen Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ´08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ´08 geschlossen werden.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Standorten in München und Berlin sind CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.