82.000 Euro vom Online-Casino zurück

München, 29.09.2022. Ein Spieler, der rund 82.000 Euro im Online-Casino verzockt hat, kann aufatmen. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Münster entschied mit Urteil vom 27.04.2022, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele dem Kläger den Verlust zurückzahlen muss (Az.: 011 O 1456/21). Dies begründete das Gericht damit, dass die Beklagte gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen und somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze habe.

Obwohl in Deutschland bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet galt, haben zahlreiche Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Dass sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, erweist sich nun als Vorteil für die Spieler. „Denn sie können ihre Verluste daher von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld zurückgeholt hat.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen zwischen April 2014 und Januar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei insgesamt mehr als 82.000 Euro. „Das Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen hat, habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger daher seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Münster.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat. Es könne nicht unterstellt werden, dass der Kläger Kenntnis von diesem Verbotsgesetz hatte und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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