Anbieter des Twin.com Casinos insolvent?

Casinobetreiber zahlt trotz rechtskräftiger Verurteilung von mehr als € 9.000,00 nicht aus

CLLB leitet weitere Maßnahmen auf Malta und den zuständigen deutschen Behörden ein

München, den 14.07.2022 – Bereits mit Urteil vom 04.03.2022 stellte das zuständige Landgericht Osnabrück fest, dass der Anbieter der Casinoseite www.twin.com aufgrund fehlender Genehmigung in Deutschland, illegales Online-Glücksspiel betreibt. Aufgrund des Urteils ist der Betreiber des illegalen Casinos nunmehr verpflichtet, einem von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Spieler die dort erlittenen Verluste in Höhe von mehr als € 9.000,00 zu erstatten. Hinzu kommen Zinsen und die Anwalts- und Gerichtskosten, die dem Spieler durch das Klageverfahren entstanden sind.

Trotz Rechtskraft des Urteils weigert sich der Betreiber auf Malta, die Oring Limited, vertreten durch den Geschäftsführer, 30, Princess Elizabeth Street, Ta Xbiex, XBX 1104, Malta, dem Spieler den Urteilsbetrag auszubezahlen.

Der von CLLB vertretene Spieler geht daher davon aus, dass die Betreibergesellschaft mittlerweile insolvent ist. Die zuständigen Glücksspielbehörden in Halle https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/ sowie die entsprechenden Aufsichtsbehörden auf Malta wurden bereits informiert. Ebenso wurde nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Casinobetreiber auf Malta eingeleitet. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden auch mögliche weitere Ansprüche des Casinobetreibers gegenüber dem auf dessen Webseite www.twin.com als Kooperationspartner angegebenen Zahlungsdienstleister geprüft und ggf. gepfändet, erklärt ein Sprecher der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Es ist in über 1000 betreuten Casino-Verfahren das erste Mal, dass ein Casinobetreiber trotz Urteil die Forderungen des Spielers nicht erfüllt,“ erklärt CLLB weiter. Die Aufsichtsbehörden in Deutschland werden dies wohl zum Anlass nehmen, die bereits eingeleiteten Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen, weiter zu verschärfen, um dem illegalen Angebot zu Lasten deutscher Verbraucher Einhalt zu gebieten.

„Wir sind zuversichtlich, dass der Urteilsbetrag am Ende des Tages erfolgreich vollstreckt werden kann, sofern die Betreibergesellschaft nicht insolvent ist,“ heißt es bei CLLB Zwischenzeitlich haben über 60 deutsche Gerichte die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB bestätigt, wonach die Einsätze aus der Teilnahme an illegalen Online-Casino-Spielen von Seiten der Spieler zurückgefordert werden können.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin vertritt derzeit eine Vielzahl von geschädigten Verbrauchern gegen diverse Anbieter illegaler Online-Casinos. „Die bisher zu Gunsten der Spieler ergangenen Entscheidungen bestätigen dabei unsere Einschätzung, dass nach wie vor gute Erfolgsaussichten bestehen, die erlittenen Verluste zurückzufordern“, erklärt der Sprecher von CLLB.

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