CLLB Rechtsanwälte holt 22.000 Euro vom Online-Casino zurück

München, 13.05.2022. CLLB Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal verloren geglaubtes Geld von einem Online-Casino zurückgeholt. Eine Mandantin hatte fast 22.000 Euro bei Online-Glücksspielen verspielt und bekommt ihren Verlust nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28.04.2022 nun vollständig zurück (Az.: 2 O 636/21). Das Gericht stellte klar, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspiel aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld hat.

Bis Ende Juni war das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Viele Betreiber von Online-Casinos boten ihre Glücksspiele trotzdem an. Über deutschsprachige Webseiten machten sie ihr Angebot auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Anbieter der Online-Glücksspiele damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie auch keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem vorliegenden Fall hatte eine Frau aus Sachsen-Anhalt zwischen November 2020 und März 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt knapp 22.000 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta. Sie verfügte zwar über eine maltesische Lizenz, nicht aber über eine deutsche Konzession für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen. Auf der Webseite war dennoch von einem „lizensierten und legalem Online-Casino“ die Rede.

„Da die Betreiberin des Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen, verlangten wir die Erstattung der Verluste“, so Rechtsanwalt Cocron. Die Klage hatte Erfolg.

Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war in Deutschland das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis Juni 2021 verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das LG Magdeburg. Dadurch seien die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Betreiberin des Online-Casinos habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse sie der Klägerin ihre Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Magdeburg.

Dem stehe nicht entgegen, dass auch die Klägerin gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe. Denn die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags zielten darauf  ab, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter der Glücksspiele im Internet, die Spieleinsätze trotz des Verbots behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele zwar aufgeweicht, die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld vom Online-Casino zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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