CLLB Rechtsanwälte reicht Schadenersatzklage gegen Facebook ein

München, 08.09.2021. Daten sind längst zu einer Währung geworden und wer soziale Netzwerke wie Facebook nutzt, „zahlt“ dafür mit der Preisgabe einer Menge persönlicher Daten. Problematisch wird dies besonders, wenn die Daten unbefugten Dritten in die Hände fallen, so wie im Sommer 2019 als ein großes Datenleck bei Facebook bekannt wurde und Hacker in den Besitz der persönlichen Daten von Millionen Facebook-Nutzern gekommen sind. CLLB Rechtsanwälte reicht nun für einen Betroffenen Klage auf Schadenersatz gegen Facebook wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ein.

Nach Art. 82 der DSGVO hat jede Person, der wegen Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen. „Unserem Mandanten ist durch eine vermeidbare Sicherheitslücke bei Facebook ein solcher immaterieller Schaden entstanden. Durch die Sicherheitslücke sind Unbefugte an die persönlichen Daten gelangt. Wir fordern für unseren Mandanten von Facebook daher Schadenersatz in Höhe von 4.500 Euro“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Der Kläger ist bei Facebook seit mindestens 2017 als Nutzer registriert. Erst im April 2021 erfuhr er von einer Datenpanne bei Facebook im Jahr 2019. Unbekannte Dritte hatten eine Sicherheitslücke ausgenutzt und sind mittels Scraping an persönliche Daten der Nutzer gelangt. Der Kläger zählt zu den Betroffenen. Name, Telefonnummer und möglicherweise weitere persönliche Daten sind in die Hände der Hacker gefallen. Die Datenpanne kann enorme Folgen haben: Hackerangriffe per SMS, Phishing, Spam bis hin zum Identitätsdiebstahl können dadurch ermöglicht werden. Die Betroffenen können außerdem ihrer Identität im Internet beraubt oder ihre Daten zur Profilbildung genutzt werden. Rechtsanwalt Cocron: „Die Sicherheitslücke wäre mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern gewesen. Facebook hat daher die Verletzung der Datensicherheit verschuldet.“

Facebook hat nach Überzeugung von CLLB Rechtsanwälte gleich gegen mehrere Pflichten der DSGVO verstoßen. „Aufgrund der großen Risiken durch den Datendiebstahl hätte unser Mandant sofort von Facebook informiert werden müssen, auch um selbst geeignete Schutzmaßnahmen wie Änderung von Passwörtern oder Sperrung von Zugängen zu ergreifen. Bis heute hat es keine entsprechende Mitteilung von Facebook gegeben. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor“, so Rechtsanwalt Cocron. Zudem ist Facebook auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht hinreichend nachgekommen.

Durch die Datenschutzverletzung hat der Kläger die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten verloren und muss zudem befürchten, Opfer von Betrugsversuchen zu werden. „Daher machen wir Schadenersatzansprüche gegen Facebook wegen Verstoßes gegen die DSGVO geltend“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

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