Geld zurück beim Online-Glücksspiel

München, 09.04.2019. Mit dem Internet hat auch das Glücksspiel ein neues Terrain gefunden. Viele Online-Glücksspiele sind allerdings illegal, wenn der Anbieter keine entsprechende Lizenz hat, was häufig der Fall ist. Dann besteht auch die Möglichkeit, sich die Verluste beim Online-Glücksspiel wieder zurückzuholen, z.B. von der Bank, die die Transaktionen über die Kreditkarte gar nicht hätte zulassen dürfen und die Zahlung hätte verweigern müssen.

Das wird durch ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Februar 2018 deutlich, das inzwischen auch rechtskräftig ist (Az.: 158 C 19107/17). Das AG München hatte eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels einer Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Beklagte in einem Online-Casino gespielt und seine Einsätze per Kreditkarte getätigt. Als die Bank die Spieleinsätze per Lastschrift vom Girokonto des Beklagten einziehen wollte, widersprach dieser zum Teil. Das führte dazu, dass die Bank ihre Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen abtrat und dieses schließlich auf Zahlung klagte. Das AG München wies die Klage jedoch ab. Da das Unternehmen keine Berufung einlegte, ist das Urteil rechtskräftig. Eine ähnliche Entscheidung hat auch das Amtsgericht Leverkusen mit Urteil vom 19. Februar 2019 getroffen (Az.: 26 C 346/18).

„Online-Glücksspiel ist nur selten legal. Deshalb trifft die Banken eine Prüfpflicht, die sie sonst bei Kreditkartenzahlungen nicht haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Bank die Kreditkartenzahlung verweigern, wenn für sie ersichtlich ist, dass ein Anbieter von Online-Glücksspielen sie rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt. Diese Rechtsprechung hat das AG München konsequent umgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Eine Rolle spielt hierbei der sog. Merchant Memory Code (MCC). Anhand dieses Codes ist es für Banken ersichtlich, welcher Branche das Unternehmen zugeordnet werden kann, welches die Einlösung der Verbindlichkeiten des Kreditkarteninhabers verlangt. Auch für Anbieter von Glücksspielen gibt es einen solchen Code. Das AG München führte daher in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Bank anhand des Codes hätte erkennen können, dass es sich bei den Transaktionen um Glücksspieleinsätze handelt und auch, ob ein legaler oder illegaler Anbieter hinter dem Glücksspiel steckt. Dafür spricht eine weitere Besonderheit, denn die Bank verlangte für Umsätze beim Glücksspiel eine gesonderte Gebühr.

Da die Bank ihre eigene Pflicht zur Zahlungsverweigerung gegenüber dem Glücksspielanbieter verletzt hat, konnte sie im Endeffekt auch nicht ihre Forderung gegenüber dem Karteninhaber durchsetzen.

Online-Glücksspiele sind in Deutschland zu großen Teilen illegal. Nur wer über eine entsprechende Lizenz verfügt, darf Glücksspiele im Internet anbieten. Dies ist ebenso im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wie das Verbot von Zahlungen bei illegalem Glücksspiel. Dagegen kann allerdings auch stehen, dass die Anbieter über eine europäische Lizenz verfügen und dadurch Glücksspiel anbieten dürfen. Das ist allerdings bei vielen Anbietern nicht der Fall.

„Daher stehen auch die Banken weiterhin in der Pflicht, Zahlungen zu verweigern, wenn sie erkennen können, dass sie im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel stehen. Bei Pflichtverletzungen besteht die Möglichkeit, dass sich die Karteninhaber das Geld von der Bank zurückholen“, so Rechtsanwalt Cocron. Darüber hinaus kann es auch Gründe geben, die dazu berechtigen das Geld von dem Spieleanbieter zurückzuverlangen. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine krankhafte Spielsucht vorliegt oder Minderjährige ohne Erlaubnis ihrer Eltern gezockt haben.

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