Glücksspielbehörde geht gegen illegales Online-Glücksspiel vor

München, 11.07.2022. Nur wer über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt, darf hier Glücksspiele im Internet anbieten. „Ohne Lizenz ist das Veranstalten von Online-Glücksspielen illegal und die Spieler können ihren Verlust von den Betreibern der Online-Casinos zurückholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das gilt auch, nachdem das Verbot für Online-Glücksspiele zum 1. Juli 2021 etwas gelockert wurde. Nach wie vor ist eine gültige Lizenz zwingende Voraussetzung für das Veranstalten von Glücksspielen im Internet. Gegen die  zahlreichen schwarzen Schafe auf dem Markt geht jetzt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) konsequent vor.

Das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag diente vor allem dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Die Betreiber vieler Online-Casinos haben sich allerdings nicht an das Verbot gehalten und ihre Online-Glücksspiele trotzdem für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland angeboten. „Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten, wie schon zahlreiche Gerichte entschieden haben“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der für zahlreiche Mandanten bereits Geld vom Online-Casino zurückgeholt hat.

Dass das Verbot der Glücksspiele im Internet zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, bedeutet nicht, dass bspw. die Gefahr von Spielsucht nicht mehr gegeben ist. Es wird nur nach anderen Wegen gesucht, die Spieler zu schützen. „Daher sind nach wie vor hohe Auflagen mit dem Veranstalten von Online-Glücksspielen verbunden. Nur Anbieter, die diese Anforderungen erfüllen und über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, dürfen ihre Online-Glücksspiele anbieten. So sollen Spieler vor allem vor unseriösen Anbietern geschützt werden“, so Rechtsanwalt Cocron.

Ohne Lizenz bleibt das Glücksspiel verboten. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist ab dem 1. Januar 2023 für die Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarkts zuständig. Sie prüft und genehmigt die Glücksspielangebote oder erteilt eben keine Genehmigung. Ziel ist, die Spieler vor Spielsucht und Manipulationen zu schützen.

Durchgreifen kann die GGL aber schon jetzt. Seit dem 1. Juli 2022 kann sie gegen unerlaubte Glücksspielangebote und die entsprechende Werbung vorgehen. Sie kann Zwangsgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro oder Zahlungsstopps gegen die Anbieter und Internet-Sperren verhängen. Arbeit hat die Behörde in den ersten Tagen schon genug und ein erstes sog. IP-Blocking-Verfahren laufe bereits, wie die Vorstände der Behörde bei einer digitalen Pressekonferenz am 8. Juli bekannt gaben.

Dabei seien Internet-Provider aufgefordert worden, die Webseiten für den Zweitlotterieanbieter „Lottoland“ und die Tochtergesellschaft „Lottohelden“ zu sperren, die schon seit Jahren unerlaubtes Glücksspiel anböten. Diese Angebote seien besonders prekär, da die Spieler glauben, dass sie tatsächlich am Lottospiel teilnehmen, was aber nicht der Fall ist. Tatsächlich werde nur auf das Ergebnis der Lottoziehung gewettet und nicht an der Ziehung teilgenommen. Die Quoten seien undurchsichtig und die Spieler könnten nicht sicher sein, an ihren Gewinn zu kommen. Solche Angebote seien nicht erlaubnisfähig und bereits untersagt worden, teilte die GGL jetzt mit. Die Seiten seien dennoch weiterhin abrufbar.

Lottoland ist hingegen der Auffassung, dass eine Sperrung der Seiten gegen europäisches Recht verstoße. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hat das Unternehmen nach wie vor aber nicht.

In Deutschland gibt es eine sog. White List mit Anbietern, die über eine Zulassung für ihr Glücksspiel-Angebot in Deutschland verfügen. Wer nicht auf dieser Liste steht, bietet die Glücksspiele illegal an. Die GGL kündigte an, konsequent gegen solche Angebote vorzugehen und Strafanzeigen zu stellen. „Für die Spieler bedeutet es, dass sie ihre Verluste zurückfordern können, wenn die Anbieter der Glücksspiele keine gültige Lizenz haben – unabhängig davon, ob das Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verzockt wurde“, so Rechtsanwalt Cocron.

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