Glücksspieler bekommt 60.600 Euro von Tipico zurück

München, 09.09.2022. Neben Sportwetten bot Tipico auch Glücksspiele im Internet an, die in Deutschland allerdings verboten waren. Be diesen illegalen Online-Glücksspielen hatte ein Spieler rund 60.600 Euro verloren. Er kann jedoch aufatmen, CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 31. August 2022 entschied das Landgericht Potsdam, dass Tipico den Verlust vollständig erstatten muss, da mit dem öffentlichen Angebot von Glücksspielen im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen wurde und die Spielverträge daher nichtig seien (Az.: 11 O 378/20).

Im Glücksspielstaatsvertrag war ein umfassendes Verbot von Online-Glücksspiele in Deutschland geregelt. Dieses Verbot wurde erst zum 1. Juli 2021 gelockert. Doch auch schon zuvor haben die Anbieter von Glücksspielen im Internet ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. „Die abgeschlossenen Spielverträge sind jedoch nichtig, weil die Betreiber der Online-Casinos gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben. Folge ist, dass sie den Spielern ihren Verlust ersetzen müssen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler das Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

Tipico ist zwar eher als Anbieter von Sportwetten bekannt, die Gesellschaft bot aber auch Online-Glücksspiele an, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen. In dem Verfahren vor dem LG Potsdam hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite von Tipico an den Glücksspielen teilgenommen. Zwischen März 2017 und Mai 2019 verlor er dabei insgesamt knapp 60.600 Euro. Den Verlust forderte er nun zurück.

Die Klage am LG Potsdam war erfolgreich. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts, entschied das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme ebenfalls gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Er habe dargelegt, dass ihm das Verbot nicht bekannt war und die Beklagte habe keinen Beweis für das Gegenteil der Behauptung erbracht, führte das LG Potsdam weiter aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht rückwirkend und eine im Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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