Online-Glücksspiel: CLLB Rechtsanwälte holt Verluste in Höhe von 25.000 Euro zurück

München, 04.02.2022. Fast 25.000 Euro hatte ein Spieler im Online-Casino verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 01.02.2022 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos die Verluste erstatten muss (Az.: 2 O 228/21).  Anders als dem Spieler müsse der Anbieterin klar sein, dass sie gegen das bis zum 01.07.2021 weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Vom Spieler könne hingegen nicht verlangt werden, dass ihm dieses Verbot bewusst war, so das LG Berlin.

Seit dem 1. Juli 2021 haben sich die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar etwas gelockert. Bis dahin galt allerdings ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. „Viele Betreiber von Online-Casinos haben sich an dieses Verbot nicht gehalten und haben ihr Angebot mit deutschsprachigen Webseiten für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Der Vorteil für die Spieler: Sie können ihr verlorenes Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler von seinem Wohnsitz in Deutschland aus (nicht in Schleswig-Holstein) an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und im Laufe der Zeit knapp 25.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte über keine in Deutschland gültige Lizenz für das Betreiben von Glücksspielen im Internet. Der Kläger forderte daher seine Verluste zurück.

Mit Erfolg: Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen § 284 StGB und das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste in Höhe von knapp 25.000 Euro, entschied das LG Berlin.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland jedermann bekannt war. Zumal diese Glücksspiele auch ohne jede Heimlichkeit angeboten und durchgeführt wurden, so das Gericht. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.

„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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