Online-Glücksspiel – Einsätze von Skrill & Co. zurückfordern

München, 08.10.2019. Ohne Zahlungsdienstleister wie Skrill wäre Glücksspiel im Internet kaum möglich. In Deutschland ist Online-Glücksspiel allerdings bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dieses Verbot gilt nicht nur für die Anbieter von Glücksspielen, sondern z.B. auch für Bezahldienste, über die die Einsätze getätigt werden. Im Glücksspielstaatsvertrag ist das allgemeine Mitwirkungsverbot beim Online-Glücksspiel geregelt. Dieses Verbot betrifft alle, die am illegalen Glücksspiel im Internet beteiligt sind und damit auch Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenanbieter.

Das Verbot schreckt viele Anbieter von Online-Glücksspielen allerdings nicht ab, auch in Deutschland Internet-Casinos zu eröffnen, Online-Poker und ähnliches anzubieten. Entsprechend stehen auch Bezahldienste mit ihren Angeboten bereit. Einer von ihnen ist die Skrill Ltd. mit Sitz in London. „Wer Zahlungsdienste für Online-Glücksspiel in Deutschland anbietet, verstößt gegen das Mitwirkungsverbot. Für die Spieler bedeutet das, dass die Möglichkeit besteht, sich die Einsätze von den Bezahldiensten zurückzuholen bzw. dass Spieler keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Dienstleistern haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das wird auch durch ein Urteil gegen den Zahlungsdienstleister Skrill belegt. Wie das Verfahren zeigte, bot Skrill zwei Zahlungsvarianten an: Dabei erfolgten die Zahlungen entweder von einem angelegten Skrill-Konto oder über die Variante „Rapid Transfer“ direkt vom Konto der Hausbank. Es stellte sich jedoch heraus, dass auch bei der zweiten Variante die Zahlungen im Hintergrund über ein Skrill-Konto ausgeführt wurden. Damit handelte der Dienstleister nicht im Auftrag des Kunden und habe somit auch keinen Zahlungsanspruch gegen den Kunden, urteilte das Gericht.

Skrill legte zwar Berufung ein, zog diese aber zurück, wie nun bekannt wurde. Hintergrund dafür dürfte sein, dass Skrill nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragen ist. Damit fehlt auch die entsprechende schriftliche Erlaubnis der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht. „Daher liegt es nah, dass Skrill in Deutschland keine Zahlungsdienste anbieten darf“, so Rechtsanwalt Cocron.

Für Online-Glücksspieler besteht damit eine weitere Option, sich ihre Einsätze vom Zahlungsdienstleister zurückzuholen.

Erst im Juni 2019 hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Druck auf Zahlungsanbieter im Zusammenhang mit Online -Glücksspiel erhöht. Das Ministerium hat einem international tätigen Bezahldienst verboten, in Deutschland Geschäfte mit illegalem Glücksspiel im Internet anzubieten. Halten sich Zahlungsdienstleister nicht an das Mitwirkungsverbot, kann die Mitwirkung am Zahlungsverkehr untersagt werden.

„Da Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist, kann versucht werden, die Einsätze von den Anbietern, Banken, Kreditkartenanbietern oder Bezahldiensten zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

Unsere Themenseite zum Fall

Online Casino & Online Sportwetten: Geld aus Glücksspiel mit Anwalt zurück fordern

Wer Geld beim Online-Glücksspiel bzw. bei Online-Sportwetten verloren hat, kann sich dieses wieder zurück holen. Warum das möglich ist und wie Sie Ihr verlorenes Geld wieder zurück fordern können, erfahren Sie auf unserer Themenseite.

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times