Online-Glücksspiele und Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 70.000 Euro zurück

München, 23.12.2022. Ob bei Online-Casinospielen oder Online-Sportwetten – der Spieler hatte kein Glück. Am Ende hatte er fast 70.000 Euro verloren. Jetzt kann er aufatmen. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Schwerin zurückgeholt. Das Gericht machte mit Urteil vom 22.12.2022 deutlich, dass die Beklagte weder für das Angebot von Online-Casinospielen noch für Online-Sportwetten eine in Deutschland gültige Lizenz habe. Daher müsse sie dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Auch Online-Sportwetten fielen unter das umfassende Verbot. Sie waren nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn die Bundesländer die erforderliche Lizenz dafür erteilt haben. Doch auch ohne eine in Deutschland gültige Genehmigung haben viele Anbieter ihre Online-Glücksspiele und Online-Sportwetten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Verträge nichtig und die Spieler können ihr Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen September 2019 und Februar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 69.200 Euro verloren. Der Kläger hatte auch schon zuvor an Online-Glücksspielen teilgenommen und 2014 wurde für ihn eine Selbstsperre im Spielerspielsystem OASIS eingetragen. Trotz der Sperre konnte er an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilnehmen. Erst Anfang 2021 habe er erfahren, dass das Angebot der Beklagten illegal ist. „Wir haben daher von der Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das LG Schwerin. Auch die abgeschlossenen Sportwetten seien gemäß § 21 Abs. 5 GlüStV nichtig, da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz verfügt habe, stellte das Gericht weiter klar.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er an verbotenen Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von der Illegalität hatte, so das Gericht.

„Zum 1.Juli 2021 wurde zwar das Verbot für Online-Glücksspiele etwas gelockert. Es gilt aber weiterhin, dass für das öffentliche Angebot von Glücksspielen oder Sportwetten im Internet eine gültige Lizenz vorliegen muss. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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