München, Berlin 02.06.2022 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über Händler, deren Konten von PayPal gesperrt wurden. So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, dem der Zugriff auf sein Konto aufgrund von „fehlerhaften Angaben“ gegenüber PayPal über mehrere Jahre verweigert wurde.
PayPal wies den Widerspruch des Händlers pauschal unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück. Der Händler, so PayPal, habe im Widerspruch zu den AGB gehandelt, weshalb es berechtigt gewesen sei, den Zugang zum Konto zu blockieren und die darauf befindlichen Gelder einzufrieren.
Zwischen PayPal und dem jeweiligen Händler besteht allerdings ein Zahlungsdienstrahmenvertrag über E-Geld (elektronisches Geld), wonach der Händler einen Anspruch auf Nutzung seines Kontos hat. Sofern PayPal das Konto unberechtigt sperrt, stellt dies eine Vertragsverletzung dar.
Betroffene Händler können daher die Freischaltung ihrer Konten und des darauf befindlichen Guthabens verlangen. Daneben kommen weitere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht, welche auf die unberechtigte Kontosperrung zurückzuführen sind.
Im Fall des von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten hat PayPal reagiert und das Konto bereits außergerichtlich zur vollumgänglichen Nutzung wieder zur Verfügung gestellt. CLLB Rechtsanwälte raten betroffenen Händlern daher, ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um den Zugriff auf ihre Konten zurückzuerlangen. CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.