CLLB – Ihre Ansprüche gegen MBB Clean Energy AG
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Wie ist die momentane Ausgangslage?
Zwar wurde im letzten Jahr über das Vermögen des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Dennoch bestehen nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte realistische Aussichten darauf, dass die Anleiheinhaber die für ihre Wertpapiere gezahlten Beträge wiedersehen. Denn neben MBB kommen auch weitere Schuldner, insbesondere Banken, in Betracht.
Bekommen Anleger trotz Insolvenz der MMB Clean Energy AG ihr Geld zurück?
Anleger können den für die Anleihe gezahlten Betrag unter Umständen auch von den beteiligten Banken erstattet verlangen. Erste Gerichtsentscheidungen bestätigen nun diese Einschätzung von CLLB.
„Das gilt zumindest für bestimmte Fallkonstellationen, die nach der hiesigen Erfahrung allerdings die Regel bilden.“, meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB gegen unterschiedliche Anspruchsgegner. „Zuletzt hat nunmehr auch das Landgericht München I in einem gegen MBB gerichteten Klageverfahren unsere Auffassung jedenfalls im Ansatz bestätigt. Weitere Klageverfahren gegen beteiligte Banken sind ohnehin auch bereits eingeleitet worden.“ Braun rechnet noch in diesem Jahr mit weiteren positiven Ergebnissen. Er hatte bereits letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass er durchaus optimistisch ist, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.
„Das gilt zumindest für bestimmte Fallkonstellationen, die nach der hiesigen Erfahrung allerdings die Regel bilden.“, meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB gegen unterschiedliche Anspruchsgegner. „Zuletzt hat nunmehr auch das Landgericht München I in einem gegen MBB gerichteten Klageverfahren unsere Auffassung jedenfalls im Ansatz bestätigt. Weitere Klageverfahren gegen beteiligte Banken sind ohnehin auch bereits eingeleitet worden.“ Braun rechnet noch in diesem Jahr mit weiteren positiven Ergebnissen. Er hatte bereits letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass er durchaus optimistisch ist, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.
Rechtsanwalt Braun rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.