Musterschreiben: Machen Sie Ihr Geschäftskonto gebührenfrei!
Machen Sie Ihr Geschäftskonto nachträglich gebührenfrei! – Nutzen Sie unser Musterschreiben
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen und prüfen Möglichkeiten der nachträglichen Gebührenfreiheit von Geschäfts-Bankkonten.
BGH-Entscheid zu Bankkontoverträgen: Preisklauseln unwirksam
Laut BGH sind Preisklauseln bei Bankkontoverträgen unwirksam, wenn jede Buchung etwas kostet. Kunden können u. U. Entgelte der letzten 10 Jahre zurückverlangen.
Weiterführendes:
- Bundesgerichtshof entscheidet über eine Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten
- Verhandlungstermin am 28. Juli 2015 in Sachen XI ZR 434/14 (Buchungsgebühren)
Auf Grundlage der Entscheide können betroffene Bankkunden unter Umständen einen Großteil der Gebühren zurückverlangen, die sie in den letzten 10 Jahren für einzelne Buchungen an ihre Bank entrichten mussten.
Interessant sind diese Urteile vor allen Dingen für Geschäftskunden mit vielen Buchungsposten pro Tag.
Gebühren zurückverlangen – Unwirksame Pauschalklauseln
Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit von Kontovertragsklauseln zu befinden, die pauschal pro Buchungsposten ein gewisses Entgelt vorsahen.
Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass die Klauseln unwirksam waren, weil sie so zu verstehen seien, dass auch bei fehlerhaften Buchungen bzw. deren Korrektur eine Vergütung für das Kreditinstitut fällig würde.
Derartige Korrekturbuchungen aber müsste das Kreditinstitut von Gesetzes wegen unentgeltlich erledigen. Da nach den Formulierungen der Klauseln zu Unrecht Gebühren verlangt werden könnten, seien die Klauseln insgesamt unwirksam.
Der Clou: Eine unwirksame Klausel kann nicht Anspruchsgrundlage für die vom Kunden entrichteten Gebühren für jeden Buchungsposten bilden. Alle pro Buchungsposten gezahlten Gebühren erfolgten mithin ohne Rechtsgrund und können vom Bankkunden zurückverlangt werden.
Eine Grenze bilden insofern allerdings die Verjährungsvorschriften: spätestens 10 Jahre nach der Zahlung kann nichts mehr zurückverlangt werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München wies darauf hin, dass dabei erhebliche Summen zusammenkommen können: in einem der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle ging es um über 77.000 €, die als zu Unrecht pro Buchungskosten kassierte Gebühren zurückzuzahlen waren.
Sollten Sie ein Konto bei einer der bekannten deutschen Großbanken besitzen, empfiehlt sich folgendes Musterschreiben an Ihre Bank zu richten.
Musterschreiben zum gebührenfreiem Geschäfstkonto
Nach erfolgter Rückantwort der Bank empfehlen wir, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden, der Ihre Ansprüche sodann für Sie prüft.
Auf einen Blick – Zusammenfassung der Situation und Möglichkeiten
- Sie sind Geschäftskunde einer Bank und haben in den letzten Jahren Gebühren gezahlt
- Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Erstattung der Gebühren der letzten 10 Jahre
- Senden Sie obiges Musterschreiben an Ihre Bank
- Nach Rückantwort der Bank wenden Sie sich an einen auf Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und lassen Ihre Ansprüche prüfen
Gerne Sind wir Ihr Partner bei der Prüfung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns an!
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Standorten in München und Berlin sind CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.