Payback-Konto gehackt – Jetzt Schadensersatz fordern
Das Bonusprogramm Payback gilt als beliebtes Cashback-System bei Endverbrauchern. Doch seit ein paar Monaten kann ein Hackerangriff auf Payback-Konten beobachtet werden, der eine ganze Reihe an Punkte-Diebstählen mit sich bringt. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst.
Das Wichtigste im Überblick

- 1) Zahlreiche Verbraucher klagen über gehackte und leergeräumte Konten des Payback-Bonusprogramms.
- 2) Aufgrund von Sicherheitslücken vonseiten der Payback GmbH steht das Unternehmen in der Pflicht, seinen Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.
- 3) Die Payback GmbH muss sich gleich mehreren Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung verantworten. Das Unternehmen weist jedoch jegliche Schuld von sich.
- 4) Wir machen die Schadenersatzansprüche unserer Mandanten geltend und fordern die gestohlenen Punkte bzw. deren Geldwert zurück.
Wie Payback funktioniert
Ähnlich dem Prinzip der DeutschlandCard und Miles & More der Deutschen Lufhansa AG hat auch das Payback-Bonusprogramm die Sammlung der sogenannten Payback-Punkte zum Gegenstand. Für Endverbraucher ist die Nutzung von Payback kostenlos. Sie müssen lediglich bei einem Einkauf bei einem teilnehmenden Partner ihre Payback-Karte vorzeigen und schon geht die Punkte-Sammlung los. Neben zahlreichen Online-Partnern ist es vor allem der stationäre Handel, der das Bonussystem einsetzt (z. B. Supermärkte und Discounter, Drogerie-Märkte, Tankstellen und Apotheken). Ziel der Konsumenten ist es, möglichst viele Payback-Punkte zu sammeln, um diese anschließend gegen attraktive Prämien oder Gutscheine einzutauschen.
Tausende Punkte geklaut: Verbraucher klagen über gehackte Payback-Konten
Seit einigen Monaten (Stand: Oktober 2020) klagen immer mehr Verbraucher über einen Diebstahl ihrer Payback-Punkte. Bei einem Blick in das Konto mussten Punkte-Sammler feststellen, dass ihre angesammelten Punkte ohne ihr eigenes Zutun eingelöst worden sind – nicht selten bei einem Händler weit entfernt vom eigenen Wohnort.
Daraufhin kontaktierten immer mehr Käufer die Verbraucherzentralen. Nicht zuletzt meldete die Verbraucherzentrale NRW im August 2020 mehrere gehackte Payback-Konten. Auch bei CLLB Rechtsanwälte meldete sich im September 2020 ein betroffener Verbraucher, dessen Konto gehackt und Punkte gestohlen wurden. „Wir fordern das Geld nun von der Payback GmbH zurück. Wenn nötig, ziehen wir auch vor Gericht“, sagt unser Rechtsanwalt István Cocron.
Payback betont in entsprechenden Fällen, es liegen keine Sicherheitslücken vor. Das Unternehmen weist jegliche Schuld von sich und sieht die Fehler bei den betroffenen Nutzern. CLLB Rechtsanwälte kennen jedoch die Verstöße und leiten für ihre Mandanten nun rechtliche Schritte ein.

Anspruch auf Schadenersatz wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
„Die Payback-GmbH steht nach unserer Auffassung für die gehackten Payback-Konten in der Verantwortung, da sie offensichtlich nicht für angemessene Sicherheitsmaßnahmen gesorgt hat. Dadurch wurde es den Hackern möglich, auf die Konten zuzugreifen und die gespeicherten Daten einzusehen. Daher hat Payback nach unserer Auffassung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und muss unserem Mandanten den Schaden ersetzen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Zusätzlicher immaterieller Schaden der Verbraucher
Das Ausmaß des entstandenen Schadens der Verbraucher ist noch größer als erwartet: Neben den gestohlenen Payback-Punkten müssen Käufer auch einen immateriellen Schaden erfahren. Grund dafür ist, dass die Kunden von Payback über die gehackten Konten nicht informiert wurden. Auch bei solchen immateriellen Schäden können Verstöße gegen die DSGVO vorliegen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
„Dadurch hat unser Mandant die Kontrolle über seine bei Payback gespeicherten Daten verloren. Es ist völlig unklar, wer nun Zugriff auf diese Daten hat und wofür sie verwendet werden. Für diesen immateriellen Schaden machen wir weitere Schadenersatzansprüche geltend, die je nach Einzelfall beziffert werden“, so Rechtsanwalt Cocron.