Sonstiges Kapitalanlagerecht

Der Kreativität der Finanzmärkte sind keine Grenzen gesetzt. Unter sonstigen Kapitalanlagen verstehen wir Anlagen, deren schwerpunktmäßige Struktur sich mit keiner der herkömmlichen Merkmale zutreffend beschreiben lässt. Überschneidungen liegen dabei zwar in der Natur der Sache. Gerade bei solchen neuartigen und besonderen Finanzprodukten bestehen jedoch oftmals spezifische Aufklärungs- und Beratungspflichten. Wir analysieren die Kapitalanlage und die Informationssituation und setzen gegebenenfalls bestehende Ansprüche für Sie durch.

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