Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR
Landgericht Konstanz verurteilt die Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft zur Zahlung an Anleger
In den vergangenen Wochen und Monaten meldeten sich immer mehr Anleger der Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR (SWG) bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und berichteten, dass die nach Kündigung der Beteiligung zur Zahlung ausstehenden Auseinandersetzungsguthaben noch immer nicht bezahlt seien.
Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR – Verzug bei Abrechnung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben
Erste Anleger haben unsere Kanzlei bereits Anfang des Jahres 2015 damit beauftragt, die Fondsgesellschaft auf Berechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Fonds haben Anleger, die ihre Beteiligung voll einbezahlt haben, einen Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dieses wird, bei denjenigen Anlegern, die ihre Beteiligung gekündigt haben, sechs Monate nach Wirksamkeit des Ausscheidens aus der Gesellschaft fällig.
Erste Klage auf Durchsetzung der Rechte der Anleger gegen die Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR bereits 2015 eingereicht
Die erste Klage auf Durchsetzung der Rechte, aus der von Seiten der Fondsgesellschaft bereits zum 31.12.2013 bestätigten Kündigung, wurde bereits im Februar 2015 eingereicht, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Zu diesem Zeitpunkt bearbeitete die Kanzlei bereits eine Vielzahl von Anfragen zum SWG Fonds bearbeitete. Die Einreichung derentsprechenden Klage war geboten, da auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben, mit dem die SWG zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert wurde, keine Reaktion erfolgte.
Der Klage von Seiten der CLLB wurde in voller Höhe stattgegeben
Der ersten, von Seiten der Kanzlei CLLB, eingereichten Klage auf Durchsetzung der Rechte aus der Kündigung ist nunmehr, von Seiten des zuständigen Landgerichts Konstanz, in voller Höhe stattgegeben worden. Neben der Berechnung und Auszahlung des ausstehenden Auseinandersetzungsguthabens wurde die SWG zudem dazu verurteilt, der Klagepartei die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
Spiel auf Zeit von Seiten der SWG?
In einem konkreten Fall habe ein Mandant der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits im vergangenen Juli sein Auseinandersetzungsguthaben von der Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR bekommen sollen. Dies sei aber bisher nicht erfolgt. Wie auch in anderen Fällen drängt sich der Verdacht auf, dass die SWG bei der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz und somit auch bei der Auszahlung eines positiven Auseinandersetzungsguthabens auf Zeit spielt.
CLLB rät Anlegern zu schnellem Handeln
Für alle Anlieger, die bis zum 31.12.2013 ihre Beteiligung an der SWG 01 GbR gekündigt haben, droht für ihre Ansprüche auf Feststellung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zum Jahresende 2016 die Verjährung. Dies kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen wie zum Beispiel die Erhebung einer Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht vermieden werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher auch weiteren Anlegern der SWG Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um ihre Rechte auf die ausstehenden Auseinandersetzungsguthaben geltend machen zu können.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!
Mehr als zehn Jahre Erfahrung, in Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht, macht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zum kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht. Durch die Verteilung unserer Standorte auf die deutschen Metropolstädte München und Berlin, sind wir deutschlandweit gut aufgestellt und erreichbar. Aber auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei uns herzlich willkommen und gut beraten.