Quick Check
Die Beantwortung nachfolgender Fragestellung soll Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben, ob bei Ihnen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen können.
Ergebniszurück
Da Ihnen der Anfall und die Höhe der sog. Kick-Backs bekannt waren, kann ein Schadenersatzanspruch hierauf nicht gestützt werden.