Quick Check
Die Beantwortung nachfolgender Fragestellung soll Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben, ob bei Ihnen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen können.
Frage 2 von 5zurück
Verfolgten Sie mit Ihrer Beteiligung das Anlageziel eine sichere Altersvorsorge aufzubauen?