Quick Check
Die Beantwortung nachfolgender Fragestellung soll Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben, ob bei Ihnen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen können.
Frage 4 von 5zurück
Falls Sie von dem Mitarbeiter einer Bank beraten wurden:
Wurden Sie im Rahmen der Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass und in welcher Höhe die Bank an der Vermittlung des Fonds verdient?