Quick Check
Die Beantwortung nachfolgender Fragestellung soll Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben, ob bei Ihnen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen können.
Frage 5 von 5zurück
Haben Sie die Beteiligung vor dem Jahre 2002 erworben?