Cybercrime / Krypto Betrug – CLLB Rechtsanwälte erreichen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Sicherstellung von betrügerisch erlangten Kryptowerten

München, Berlin 27.12.2021  – Die u.a. mit der Vertretung von Opfern von Internetkriminalität spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichen in jüngster Zeit vermehrte Anfragen von Betroffenen, die Opfer von Cyberkriminellen geworden sind.

Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme über die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nunmehr gelungen, erhebliche Vermögenswerte der kriminellen Schädiger sicherzustellen.

Die betrügerische Masche im Bereich des sog. „Online Tradings“ ist hierbei so einfach wie effektiv.

Die Betroffenen werden im Internet über kurze Werbevideos oder Anzeigen, kontaktiert. Oftmals gelingt es den Tätern unter Bezugnahme auf Fake-Berichte zu Prominenten  einen seriösen Eindruck zu vermitteln.

Nach einer ersten Kontaktaufnahme durch die Betrüger sollen deren Opfer  zunächst eine relativ geringe Einzahlung in Höhe von etwa € 250,00 vornehmen. Sobald das Opfer sich registriert hat, erscheinen auf dessen „Account“, der in Wahrheit ebenfalls nur simuliert ist, nach kurzer Zeit vermeintliche Gewinne. Was der Betroffene nicht weiß: es handelt sich hierbei um Betrugssoftware, mit der die angezeigten Gewinne nur simuliert werden.

Nach der ersten Einzahlung folgt die „Schröpfungsphase“. Die Opfer werden von den Betrügern, die sich gerne als „Finanzberater“, oder „persönliche Betreuer“ ausgeben,   per Chat-Nachrichten oder Telefonanrufen kontaktiert und solange unter Druck gesetzt, bis weitere Einzahlungen in die vorgegaukelten „Trading-Systeme“ erfolgen.

Nicht selten wird den Betroffenen versprochen, zumindest die eingesetzten Gelder wieder zurück zu erhalten, wenn entsprechenden Bearbeitungsgebühren und Steuern vorab überwiesen werden.

Vorsicht ist auch geboten vor sog. Chargeback-Anbietern, welche den Betroffenen gegen eine Provision anbieten, die Gelder von den Betrügern zurückzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte raten Geschädigten, sich nach Feststellung des Betrugs unverzüglich mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen und ggf. mittels anwaltlicher Hilfe eine Strafanzeige bei den zuständigen Abteilungen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaften oder dem jeweiligen Landeskriminalamt zu stellen.

Je früher die Strafanzeige gestellt wird, desto höher sind natürlich die Ermittlungschancen.

So auch in einem jüngsten, von der Kanzlei CLLB begleiteten Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der Geschädigte wurde Opfer von sogenannten Rip Deal Betrügern. Die Täter treten dabei als vermeintliche Kreditgeber oder Investoren auf. Die   Täter entwendeten im Rahmen eines persönlichen Treffens mit dem Geschädigten eine „Restorage-Karte“ aus einer versiegelten Box. Diese Karte dient als Schlüssel für eine Krypto-Wallet welcher den vollständigen Zugriff auf die dort gespeicherten Vermögenswerte freigab. Im Zuge der Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft  konnte zwischenzeitlich ein Großteil der Transfers nachvollzogen und die betroffenen Konten eingefroren werden. Ein richterlicher Beschluss sichert die Vermögenswerte.

Der frühe Weg zur Staatsanwaltschaft mit Hilfe von anwaltlicher Unterstützung war somit auch hier entscheidend für den Erfolg, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve  von der Kanzlei CLLB berichtet.

CLLB wird die Fallgruppe des Krypto-Betrugs weiter beobachten und über die weiteren Entwicklungen berichten.

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