Die häufigsten Fragen rund um das Thema Mindestlohn haben wir hier für Sie zusammengefasst.
1. Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Seit dem 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn € 8,84 pro Stunde. Ab 01.01.2019 wird der gesetzliche Mindestlohn auf € 9,19 pro Stunde angehoben.
2. Wem steht der gesetzliche Mindestlohn zu?
Der gesetzliche Mindestlohn steht grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu.
Das Mindestlohngesetz sieht jedoch gewisse Ausnahmen vor. Kein Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind beispielsweise Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz. Auch Selbständige fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.
3. Besteht ein Anspruch auf Mindestlohn auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat?
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder im Ausland hat, solange der Arbeitnehmer im Inland beschäftigt ist. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur kurzzeitig in Deutschland beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, solange sie ihre Arbeitsleistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbringen.
4. Ist der Anspruch auf Mindestlohn abhängig von der Betriebsgröße?
Der Anspruch auf Mindestlohn besteht unabhängig von der Betriebsgröße.
5. Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Mindestlohn auch während eines Bereitschaftsdienstes?
Grundsätzlich sind Bereitschaftszeiten ebenfalls mit dem Mindestlohn zu vergüten sofern sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als vergütungspflichtige Arbeitszeiten zu behandeln sind.
6. Welche Leistungen des Arbeitgebers sind „mindestlohnwirksam“?
Grundsätzlich sind lediglich Prämien, die in Geld ausbezahlt werden, mindestlohnwirksam, sofern sie nicht ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung erbracht werden oder eine gesetzliche Grundlage haben.
Sachleistungen des Arbeitgebers sind in der Regel nicht mindestlohnwirksam.
7. Ist die Entgeltumwandlung mindestlohnwirksam?
Zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts für eine Entgeltumwandlung, so ist diese Zahlung auf den Mindestlohn anrechenbar.
8. Verjährt der Anspruch auf Mindestlohn?
Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn verjähren erst in drei Jahren, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem Anspruch auf Arbeitslohn entstanden ist.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Mindestlohnanspruch vor arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen oder etwaige Verzichtserklärungen gesichert ist.
9. Besteht der Mindestlohnanspruch auch bei Krankheit?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Zusammenhang mit einem „Branchenmindestlohn“ bereits im Mai 2015 entschieden, dass der Branchenmindestlohn auch für die Zeit der Krankheit zu bezahlen ist.
10. Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten bzw. erhalten haben?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten haben, können ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung des rückständigen Lohnes verklagen. Aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, können beispielsweise bis 31.12.2018 Lohnansprüche ab dem Jahr 2015 gerichtlich geltend gemacht werden.
Alle wichtigen Informationen zum Mindestlohn in Deutschland haben wir für sie auf unserer Übersichtsseite zusammengefasst.