Als erstes deutsches Obergericht hat das Hanseatische Oberlandesgericht (HOLG) Bremen die Vorgaben der Entscheidungen des EuGH vom Oktober 2005 umgesetzt.
In einer Entscheidung vom 02.03.2006 wies das Gericht die Klage einer Finanzierungsbank auf Rückzahlung des Darlehens ab. Der Darlehensnehmer hatte vorher von seinem Recht Gebrauch gemacht, und den in einer Haustürsituation abgeschlossenen Darlehensvertrag widerrufen.
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden die Richter zu Gunsten des Immobilienerwerbers. Die unterlassene Widerrufsbelehrung sei eine Pflichtverletzung der Finanzierungsbank. Diese könne deshalb nicht die Rückzahlung des Darlehens verlangen. Vielmehr ist sie auf die erworbene Immobilie zu verweisen.
Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf tausende von Anlegern haben, die in den vergangenen Jahren sog. „Schrottimmobilien“ erworben haben.