Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nach Ablauf eines 6 – wöchigen Moratoriums für die Privatbank Reithinger Insolvenzantrag gestellt und den Entschädigungsfall festgestellt. Die Bafin hatte der Pribatbank Reithinger bereits vor 6 Wochen die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen und ein Zahlungsverbot verhängt. Nachdem sich innerhalb der vergangenen 6 Wochen keine akzeptable Lösung für die Fortführung der Bank gefunden hatte, hat die Bafin am Donnerstagabend den Entschädigungsfall festgestellt und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Konstanz beantragt. CLLB-Rechtsanwälte unterstützen Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Finanzaufsicht stellt Insolvenzantrag für Reithinger – Konsequenzen für DBVI – Anleger
01.07.2007 |