Frontal 21 interviewt CLLB Rechtsanwälte bzgl. Opalenburg

München, 29.03.2017: Nach Informationen des ZDF wird das Magazin Frontal 21 in der Sendung vom 04.04.2017 unter anderem über eine Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG berichten.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin wurde nach ihrer Darstellung im Rahmen eines angebliches Bewerbungsgespräches um eine Arbeitsstelle vorgenannte geschlossene Beteiligung vermittelt. Diese ungewöhnliche Vorgehensweise bei der Anlegergewinnung hat die Redaktion von Frontal 21 unter anderem zum Anlass genommen, einen Beitrag hierüber zu erstellen.

Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte äußerte auf Frage des Frontal 21 Reporters wie er diese Methode zur Anwerbung beurteilt Folgendes:

„Wir beurteilen diese Vorgehensweise als unseriös und auch unlauter. Der Kunde kommt hier zum Gespräch in der Erwartung, dass er sich um einen Job bewirbt und wird dann mit so einer komplexen Finanzanlage quasi völlig überrascht.“

Ein weiterer Punkt, der im Beitrag von Frontal 21 ins Blickfeld rückt, ist die Tatsache, dass bei den Opalenburg KGs hohe Kosten für Provisionen und Fonds-Verwaltung bestehen. „Ausweislich des Prospekts haben wir zum Beispiel bei der zweiten KG hier tatsächlich Gesamtprovisionen in Höhe von rund 23 Prozent“, so Rechtsanwalt Schneider weiter im Interview.

Für den Anleger bedeutet dies, dass auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den vorgenannten Gesamtprovisionen das Agio miteingerechnet wurde, ein nicht unerheblicher Teil der Einlage nicht in Fondsprojekte fließen kann.

Zudem sind Anleger nach den Erfahrungen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest (1.) und 2. KG einhergehenden Risiken, die bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen, aufgeklärt worden. Ein Anlageberater hat im Rahmen einer Anlagevermittlung aber nicht nur auf Risiken aufmerksam zu machen sondern schuldet auch eine Aufklärung über die Kosten für Provisionen und Fonds-Verwaltung.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest (1.) und 2. KG sowohl bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als auch bei der Abwehr von Forderungen, die gegen Anleger gerichtet werden.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern anwaltlich prüfen zu lassen, ob sie sich gegen Forderungen der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest (1.) und 2. KG erfolgreich zur Wehr setzen können.

Weiter raten die CLLB Rechtsanwälte Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest (1.) und 2. KG sich hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen qualifizierten Rat von einer auf Kapitalmarktecht spezialisierten Kanzlei einzuholen.

In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen der im Einzelfall möglichen Verjährung nicht zu lange zu warten.

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