München, 24.07.2020. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, wurde über das Vermögen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH am 16.07.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gläubiger werden aufgefordert, die Forderungen schriftlich anzumelden. Mit der Insolvenzeröffnung bestätigen sich die Befürchtungen der Anleger. Insbesondere Anleger, die der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH ein Nachrangdarlehen gewährt haben, befürchten nunmehr, mit ihren Forderungen komplett auszufallen sofern der Insolvenzverwalter von der Wirksamkeit der Nachrangklausel ausgeht.
„Wir empfehlen daher insbesondere denjenigen Anlegern, die der Insolvenzschuldnerin ein Nachrangdarlehen gewährt haben, den Sachverhalt einer spezialisierten Kanzlei vorzustellen“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits in der Vergangenheit Anleger der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vertreten hat. „Wenn die Forderung als nachrangig festgestellt wird, dann dürfte der entsprechende Gläubiger vermutlich komplett leer ausgehen“ so Liebl weiter.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher, gegenüber dem Insolvenzverwalter die Unwirksamkeit der sogenannten „Nachrangklausel“ herauszuarbeiten. Auch Schadensersatzansprüche, welche ebenfalls angemeldet werden können, kommen vorliegend in Betracht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diesbezüglich bereits eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg erstreiten können.
Die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren bleibt abzuwarten.