München, Berlin 10.08.2021 –Die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichten jüngst mehrere Schreiben des Rechtsanwaltes Hofmann, welcher betroffenen Lease Trend Anlegern aus Sicht von CLLB rechtlich fragwürdige Vergleichsangebote unterbreitet.
In den Schreiben wird das Ende der jeweiligen Beteiligung behauptet und ein ungefährer Kapitalkontostand mitgeteilt. Um eine juristische Auseinandersetzung zu verhindern, wird unter kurzer Fristsetzung ein Vergleichsangebot unterbreitet, bei welchem die Lease Trend AG anbietet, auf 25 % der Forderungssumme ihrer angeblich berechtigten Ansprüche zu verzichten.
Diese Vorgehensweise ist CLLB Rechtsanwälte – welche betroffene Lease Trend Anleger bereits seit über 10 Jahren vertreten und auf eine umfangreiche Expertise zurückgreifen können – bereits bekannt. Betroffenen Anlegern wird aktuell dringend geraten, sich rechtlichen Beistand zu suchen und Vergleiche nicht ungeprüft abzuschließen.
Zunächst muss grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind. Für das Bestehen und die konkrete Höhe des Abfindungsguthabens ist die Lease Trend AG vollumfänglich darlegungs- und beweisbelastet. Dies bedeutet, dass unter Vorlage von konkreten Unterlagen dem Anleger eine rechnerisch überprüfbare und plausible Ermittlung des Abfindungsguthabens mitgeteilt werden muss.
Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes realistische Aussichten, dass die Forderung vor Gericht bereits nicht substantiiert dargelegt werden könnte. Betroffene Anleger sollten daher Vergleichsangebote nicht vorschnell annehmen, sondern die Forderungen durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei ihrer Wahl prüfen lassen.
Nach einer anwaltlichen Vertretungsanzeige werden Fristverlängerungen in der Regel gewährt, sodass genügend Zeitraum besteht, um eine für den betroffenen Anleger kostengünstigere außergerichtliche Lösung zu finden.
CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Anlegern, die Vergleiche nicht vorschnell und ungeprüft anzunehmen, sondern Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und sich gegen die Forderungen zu verteidigen, notfalls auch gerichtlich.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de