LG Gießen: Spieler bekommt Geld vom Online-Casino zurück

München, 13. März 2021. Ein Spieler hatte im Online-Casino kein Glück und verlor knapp 12.000 Euro am virtuellen Roulette-Tisch. Jetzt darf es sich aber freuen. Denn der Betreiber des Online-Casinos muss ihm seinen Verlust bis auf den letzten Cent zurückzahlen. Dazu bedurfte es keines Glücks, sondern nur der konsequenten Anwendung deutschen Rechts, nachdem das Online-Glücksspiel im Internet bis auf wenige Ausnahmen illegal ist. Das Landgericht Gießen hat dieses Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland bestätigt und mit Urteil vom 25. Februar 2021 entschieden, dass der Anbieter des Online-Glücksspiels das Geld ohne rechtlichen Grund erlangt hat und dem Spieler seinen Verlust ersetzen muss (Az.: 4 O 84/20).

Das Urteil fügt sich in eine Reihe von Gerichtsentscheidungen zu Gunsten geschädigter Spieler ein. Dabei stellt es einen weiteren Meilenstein dar. Das LG Gießen stellte unmissverständlich fest, dass der Anbieter keine Lizenz hatte, Online-Glücksspiel in Deutschland anzubieten und das deutsche Verbot für Glücksspiel im Internet nicht gegen europäisches Recht verstoße. „Zudem stellte das Gericht auch klar, dass sich der Anbieter  von Online-Glücksspielen ohne Lizenz in Deutschland auch nicht auf Duldungsregeln berufen kann. Es gelte weiter das Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland“, sagt Rechtanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger aus Hessen hatte 2017 über die Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulettes“ teilgenommen und dabei innerhalb weniger Wochen knapp 12.000 Euro verloren. Das Geld verlangte er nun von dem Glücksspiel-Anbieter mit Sitz in Malta zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertag bis auf wenige Ausnahmen verboten. Daher sei der Vertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel nichtig und die Beklagte müsse dem Spieler seine verlorenen Einsätze erstatten, entschied das LG Gießen nach mündlicher Hauptverhandlung.

Das LG Gießen klärte dabei grundsätzliche Fragen. Das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei hier geltendes Recht. Es sei weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts noch des  EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden und sei uneingeschränkt anzuwenden. Im Sommer 2021 sollen Neuregelungen beim Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Bis dahin ändern aber auch Duldungsregeln der Bundesländer nichts an dem Online-Verbot, stellte das LG Gießen klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Damit ist klar, dass die Betreiber der Online-Casinos das Glücksspiel in Deutschland ohne gültige Lizenz nicht hätten anbieten dürfen. Das Urteil eröffnet vielen Spielern die Möglichkeit, sich ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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