München, 17.09.2019. Ein großer Schock für die zahlreichen Anleger in PIM Gold waren sicherlich die Ereignisse der vergangenen Wochen. Infolge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges fand eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten statt und der Geschäftsführer wurde verhaftet. Den Verantwortlichen der PIM wird die Verwendung eines Schneeballsystems vorgeworfen.
Nur einen Bruchteil soll PIM tatsächlich besessen haben
Gold übt auf die Menschen schon seit Jahrhunderten eine Faszination aus und gilt gemeinhin als krisensichere Anlage, da es sich hierbei um einen Sachwert handelt. Diesen Umstand haben sich anscheinend die Verantwortlichen des hessischen Goldhändlers PIM Gold zu Nutze gemacht. Sie boten neben Gold auch Goldsparpläne an, bei denen es sogar einen Bonus gab, wenn man sich das Gold nicht aushändigen ließ. „Wie genau diese Bonuszahlungen finanziert werden sollten, ist undurchsichtig“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits seit mehreren Jahren PIM-Anleger vertritt.

Auch erscheint es nach Medienberichten sehr fraglich, ob PIM das Edelmetall im vertraglichen Umfang erworben hat. Die Staatsanwaltschaft soll nur einen Bruchteil des Goldes gefunden haben, das sich eigentlich im Besitz der PIM befinden hätte müssen. Die Staatsanwaltschaft hat daher die PIM Gold-Konten eingefroren. Auf der PIM- Homepage wird die Einstellung des Geschäftsbetriebs bestätigt und die Kontakt-E-Mail der Polizei für PIM Geschädigte angegeben.
Was PIM-Anleger nun tun können
Zahlreiche Anleger fragen sich nun, wie sie sich am besten verhalten sollen. „Dies ist nicht allgemein zu beantworten, sondern bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Zudem sind in die Überlegungen weitere Entwicklungen, wie beispielsweise eine mögliche Insolvenz der Gesellschaft, miteinzubeziehen.
Als Handlungsoptionen kommen die Kündigung von Verträgen, Möglichkeiten der Vermögenssicherung sowie Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche und / oder Vermittler in Betracht“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin vertritt bereits seit knapp 15 Jahren erfolgreich Kapitalanleger in der gesamten Bundesrepublik und empfiehlt allen betroffenen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.