Umlaufbeschlüsse Opalenburg – Fonds

München, 24.06.2019: Wie mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG den CLLB Rechtsanwälten berichten, haben diese aktuell per Einschreiben ein Schreiben der OPALENBURG Vermögensmanagement GmbH erhalten.

Inhaltlich handelt es sich hier um eine kurze Gesellschafterinformation und zwei Umlaufbeschlüsse zur schriftlichen Abstimmung hinsichtlich der Verfügung über Rechte und Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen Herrn Rudolf L. Müller sowie dessen Gesellschaften (u.a. der CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH) sowie über eine Generalbereinigung wegen etwaiger Ansprüche aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung.

Hintergrund sind wohl die seit längerer Zeit bestehenden Streitigkeiten zwischen der Fondgesellschaft und dem Steuerberater Herrn Rudolf L. Müller bzw. dessen Gesellschaften.

Für viele Anleger, die sich mit diesen offen geführten internen Streitigkeiten nicht weiter befassen und sich von der Beteiligung lösen wollen, gibt es positive Nachrichten:

In den letzten Monaten konnten von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anleger eine Reihe gerichtlicher Erfolge verzeichnen.

So verurteilte das Landgericht München I die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG in mehreren Fällen dazu, das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben des Anlegers zu ermitteln, da die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung beendet wurde.

Zudem wurden auch die Opalenburg Vermögensverwaltung AG und die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH in mehreren Fällen vom Landgericht München I zum Schadensersatz verurteilt.

Daneben hat auch das Oberlandesgericht München in mehreren Fällen die Berufungen der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG durch Beschluss zurückgewiesen und die jeweiligen Urteile damit bestätigt.

Sämtliche hier genannten Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Diese gerichtlichen Erfolge haben Signalwirkung für viele Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds. Der Anleger wird bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a. Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten Einzahlungen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von CLLB Rechtsanwälte.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.

CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.

 

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