Homosexuelle Justizopfer des Paragraphen 175 StGB können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. CLLB Rechtsanwälte unterstützt Anspruchsteller bei der Durchsetzung ihrer Forderungen
Berlin, München, 15.01.2019
Offensichtlich wissen nur wenige homosexuelle Justizopfer über die ihnen zustehenden Entschädigungsansprüche Bescheid. Tatsächlich stehen diesen Opfern aufgrund der gegen sie eingeleiteter Ermittlungsverfahren, oder gar Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den mittlerweile aufgehobenen Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches umfangreiche Ersatzansprüche gegen den Deutschen Staat zu.
Nur mit Unwissenheit dürfte es zu erklären sein, dass bisher von den möglichen 64.000 Betroffenen, lediglich wenig hundert Bürger ihre Ansprüche geltend gemacht haben.
Anspruchsberechtigt für eine Entschädigung ist nicht nur das Opfer einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen den ehemaligen § 175 StGB. Auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen homosexueller Handlungen begründet den Anspruch auf Entschädigungsleistungen in Höhe von € 3.000,00.
Die im Bundeshaushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden dabei aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte des Paragrafen 176 StGB.
Zuletzt waren die vom Haushalt für die Entschädigungszahlungen bereit gestellten Mittel wegen der geringen Antragszahlen nicht ausgeschöpft worden.
Dass Menschen bestraft wurden, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten, war aus heutiger Sicht grobes Unrecht. Auch viele, die nicht verurteilt wurden, haben unter der Verfolgung gelitten. Manche saßen in U-Haft, manche haben andere demütigende Ermittlungsmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Auch ihre Leben hat Paragraf 175 schwer belastet.
Künftig sollen auch Betroffene entschädigt werden, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht wurden, Untersuchungshaft oder besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen erlitten haben.
Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese von den Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf zwar entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt.
Die Kanzlei CLLB unterstützt Justizopfer auch in diesem Bereich und wird die weitere Entwicklung verfolgen und entsprechend berichten.