Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit

Berlin, München 28.10.2022 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Schlafapnoe Patienten gegenüber diversen Krankenversicherungen im Zusammenhang von operativen Kostenerstattungen vertritt, konnte nunmehr wesentliche Erfolge vor Gericht erzielen.

Die Versicherer bestreiten im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung mit ihren Versicherungsnehmern, die unter Schlafapnoe leiden, regelmäßig die medizinische Notwendigkeit der Operation. Das wesentliche Argument ist dabei der Verweis auf das Tragen von sog. CPAP-Masken, als sog. Goldstandard.

Die von Seiten der Kanzlei CLLB beantragten gerichtlichen Sachverständigen, teilen diese Auffassung dagegen nicht. Vielmehr können auch operative Heilbehandlungen in Form von bimaxillären Umstellungsosteotomien medizinisch notwendig sein. Durch die Operation werden die Atemwege erweitert, was nach den Leitlinien des Fachgremiums, eine „hocheffektive Therapie der OSAS“ darstellen kann.

Dementsprechend haben bisher sämtliche gerichtlich bestellten Sachverständigengutachter die medizinische Notwendigkeit einer solchen Operation bejaht.

Ein frustraner CPAP Versuch sei demnach nicht mal notwendige Voraussetzung, um den Eingriff zu indizieren.

Die Gutachten bestätigten allesamt, dass die Grunderkrankung, in Form der Verengung der Luftwege, durch die CPAP Beatmung nicht beseitigt wird. Zudem verbleibt bei der CPAP Beatmung für den Patienten ein kardiovaskuläres Risiko und das Risiko, Schlaganfälle zu erleiden.

Die Operationen waren daher als medizinisch notwendig und indiziert anzusehen, so die Sachverständigen.

Für Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, welcher die Verfahren in der Kanzlei CLLB für die betroffenen Patienten betreut, stellen die Gutachten einen weiteren Durchbruch zugunsten der Schlafapnoepatienten dar, ihre Kosten für die Operation in vollem Umfang von der Versicherung erstattet zu bekommen. CLLB Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Patienten erfolgreich abzuschließen.

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