Fonds der ThomasLloyd Gruppe: Wir prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten der Anleger
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger, die in Fonds der Thomas Lloyd Gruppe investiert haben (z.B. CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario D) beim Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Fondsverantwortliche und/oder Anlageberater. Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sind die CLLB Rechtsanwälte der perfekte Partner für Ihr Anliegen rund um die Fonds der Thomas Lloyd Gruppe.
Die Fonds der Thomas Lloyd Gruppe
Bei den Fonds der Thomas Lloyd Gruppe
- Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI Vario D“)
- Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI 5 D“)
- Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI 9 D“)
handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken, bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Alle drei Fonds investieren mittels einer typisch stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Projektgesellschaft) direkt oder mittelbar in Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt in Asien. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser Infrastrukturprojekte ab.
Finanztest hat die Fonds bereits auf die Warnliste gesetzt
Wegen der hohen Risiken und der kaum nachvollziehbaren Darstellung der Ergebnisse gegenüber Anlegern hat die Zeitschrift Finanztest die drei Fonds im Oktober 2019 auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt.
Auch beunruhigend ist, dass andere Kapitalanlagen von ThomasLloyd, nämlich die ThomasLloyd Global High Yield Fund 425 und 450 (Genussscheine) laut Presseberichten anscheinend bereits in Schieflage sind und Anleger mit ganz erheblichen Verlusten rechnen müssen. Denn Anlegern, die sich über die oben genannten Genussrechte an der ThomasLloyd Investments GmbH (ehemals AG) beteiligt hatten, war mitgeteilt worden war, dass die ThomasLloyd Investments GmbH auf die CT Infrastructure Holding Ltd. mit Sitz in London verschmolzen worden war und ihre Genussscheine daher automatisch in Aktien an der CT Infrastructure Holding Ltd umgewandelt werden. Anlegern, die die Genussscheine bereits gekündigt hatten, wurde dabei laut Presseberichten mitgeteilt, dass dann, wenn die Kündigung nicht zurückgenommen sondern aufrechterhalten wird, der Rückzahlungsbetrag der Genussscheine im Februar 2019 „€ 0,00“ betragen würde, es käme folglich zum Totalverlust.
Fehlerhafte Beratung – Keine Hinweise auf Risiken der Fonds
Wenn die Anleger von ihren Beratern nicht richtig über die Risiken des jeweiligen Fonds aufgeklärt wurden, stehen dem Anleger grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen den Berater zu. Insbesondere muss auf folgende Risiken hingewiesen worden sein:
- auf das Risiko des Totalverlustes,
- auf die Weichkostenquote von fast 20 % in Bezug auf das Emissionskapital incl. Agio,
- auf die Laufzeit der Fonds,
- auf die eingeschränkte Handelbarkeit
Schadensersatz bei Falschberatung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen die Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten werden. Im Rahmen einer anlegergerechten Beratung darf z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Auf einen Blick – Ihre Situation im Fall der Zeichnung von Fonds der Thomas Lloyd Gruppe
- es fand keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko statt und/oder
- es fand keine Aufklärung über die hohe Weichkostenquote statt und/oder
- es wurde nicht auf die lange Laufzeit des Fonds hingewiesen und/oder
- es wurde nicht auf die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen.
Ihre Chancen
- Rückabwicklung Ihrer Anlage (Auszahlung des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Ausschüttungen zzgl. Zinsen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung)
- Kündigung oder anderweitige Beendigung des Fonds
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Standorten in München und Berlin sind CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.