Kompetenzen
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Verbraucherprivatrecht
- Versicherungsrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Kurz-Vita
Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve ist seit seiner Zulassung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Aktuell vertritt er zahlreiche Mandanten wegen unberechtigter Verweigerung der Kostenübernahme seitens der Krankenversicherer. Daneben vertritt er insbesondere Anleger in Beratungshaftungsprozessen und tritt für die Rechte ehemaliger Anleger bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften ein.
Lebenslauf
2009 – 2015 Studium an der Europauniversität Viadrina und der Freien Universität Berlin
2015 – 2017 Referendariat am Kammergericht, Tätigkeit u.a. in einer zivil- und wirtschaftsrechtlichen Kanzlei
2018 Arbeit in einer Großkanzlei in einem umfangreichen Haftungsprozess
seit 2019 Angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte
Berlin, München 28.10.2022 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Schlafapnoe Patienten gegenüber diversen Krankenversicherungen im Zusammenhang von operativen Kostenerstattungen vertritt, konnte nunmehr wesentliche Erfolge vor Gericht erzielen.
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CLLB Rechtsanwälte setzen Ansprüche vor Gericht durch München, Berlin 30.06.2022 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über den stetig zunehmenden Missbrauch von Kreditkartendaten und unautorisierten Zahlungsabbuchungen. Nachdem die Kanzlei CLLB erste außergerichtliche Erfolge zugunsten der Mandanten erzielen konnte, hat nunmehr ein renommiertes Kreditinstitut die einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten unautorisiert von seinem Kreditkartenkonto abgebuchten […]
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Berlin, München 28.02.2022. Der Geschäftsführer einer GmbH ist neben der Gesellschaft „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das entschied das OLG Dresden mit Urteil vom 30.11.2021 und verurteilte die Gesellschaft und den Geschäftsführer als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz.
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Berlin / München 25.02.2022: Facebook ist nicht gerade für seine Datenschutzfreundlichkeit bekannt. Im Kern kann der Kunde die Plattform kostenlos nutzen, muss aber einen hohen Preis, nämlich den seiner Daten zahlen. Facebook kommerzialisiert diese Daten und gilt mit diesem Geschäftsmodell als eines der reichsten Unternehmen der Welt.
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München, Berlin 13.07.2020 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über die oftmalige Weigerung privater Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer, welche unter einem Schlafapnoe-Syndrom leiden, auf das Tragen von Beatmungsmasken zu verweisen. Nach aktueller Rechtlage kann diese Vorgehensweise aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte keinen Bestand haben.
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