Neben Payback ist auch das Bonusprogramm DeutschlandCard ein beliebtes Cashback-System bei Endverbrauchern. Mit ausreichend Punkten lassen sich attraktive Prämien und Gutscheine sichern. Umso ärgerlicher, wenn über lange Zeit hinweg gesammelte Punkte dann auf einmal verschwunden sind. Und genau das passiert derzeit immer mehr Kundinnen und Kunden, deren Konten gehackt und wertvolle Punkte von unbekannten Dritten eingelöst werden. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst.
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- Immer mehr Kundinnen und Kunden klagen über gehackte und leergeräumte Konten des DeutschlandCard-Bonusprogramms.
- Wir machen Schadenersatzansprüche unserer Mandanten geltend und fordern die gestohlenen Punkte bzw. deren Geldwert zurück.
Das Prinzip des Cashback-Systems „DeutschlandCard“
Beim DeutschlandCard-Bonusprogramm sammeln Endverbraucher durch den Einkauf bei teilnehmenden Partnern Punkte, die anschließend ab einer gewissen Anzahl gegen attraktive Prämien oder Gutscheine eingetauscht werden können. Neben zahlreichen stationären Handelspartnern, ist die Punktesammlung auch durch teilnehmende Online-Shops möglich. Je mehr Punkte gesammelt werden, desto höherwertige Gutscheine und Prämien sind möglich (z. B. Akku-Staubsauger, Tablets, Bluetooth-Lautsprecher und mehr).
Tausende Punkte gestohlen: Viele DeutschlandCard Konten wurden gehackt
Immer mehr Verbraucher stellen fest, dass ihr DeutschlandCard Konto gehackt wurde und hart ersammelte Punkte plötzlich ohne eigenes Zutun bei einem teilnehmenden Händler als Zahlungsmittel eingelöst wurden – sehr oft weit entfernt vom eigenen Wohnort. Bei den CLLB Rechtsanwälten ersuchte nun ein betroffener Nutzer rechtliche Unterstützung.

Anspruch auf Schadenersatz wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
„Die DeutschlandCard GmbH steht nach unserer Auffassung für die gehackten DeutschlandCard-Konten in der Verantwortung, da sie offensichtlich nicht für angemessene Sicherheitsmaßnahmen gesorgt hat. Dadurch wurde es den Hackern möglich, auf die Konten zuzugreifen und die gespeicherten Daten einzusehen. Daher hat die DeutschlandCard GmbH nach unserer Auffassung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und muss unserem Mandanten den Schaden ersetzen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Zusätzlicher immaterieller Schaden der Verbraucher
Aber nicht nur die gestohlenen Punkte sind ein Problem. Neben den geklauten Punkten kommt auf die Käufer auch ein immaterieller Schaden zu. Der Grund: Die Kunden wurden von der DeutschlandCard GmbH über ihr gehacktes Konto nicht informiert. Auch bei diesen immateriellen Schäden können Verstöße gegen die DSGVO vorliegen, wodurch sich Schadensersatzansprüche geltend machen lassen können.
„Dadurch hat unser Mandant die Kontrolle über seine bei DeutschlandCard gespeicherten Daten verloren. Es ist völlig unklar, wer nun Zugriff auf diese Daten hat und wofür sie verwendet werden. Für diesen immateriellen Schaden machen wir weitere Schadenersatzansprüche geltend, die je nach Einzelfall beziffert werden“, so Rechtsanwalt Cocron.