Liberty Insurance – vormals Liberty Europe: Lebensversicherungsverträge können in vielen Fällen rückabgewickelt werden
München, 26.10.2020 – CLLB Rechtsanwälte sehen in vielen Fällen der Liberty Insurance – vormals Liberty Europe Rückabwicklungsmöglichkeiten.
Viele Verbraucher können bei Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widersprechen und deutlich höhere Rückzahlungen von den Versicherungen erhalten. Die CLLB Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Versicherungsverträgen einer Prüfung unterzogen. Dabei ist festzustellen, dass nach Meinung der CLLB Rechtsanwälte viele Verträge der Liberty Insurance – vormals Liberty Europe eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung aufweisen und aus diesem Grunde rückabgewickelt werden können.
Sofern ein Versicherungsnehmer im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht oder nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt wurden, kann dieser auch heute noch von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen Dies gilt vom Grundsatz her auch für bereits gekündigte Versicherungsverträge.
Im Fall eines wirksamen Widerspruchs können Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche geleistete Beiträge abzüglich des Wertes für den gewährten Versicherungsschutz zurückverlangen. Zudem steht dem Verbraucher auch ein Anspruch auf Herausgabe der von der Versicherung gezogenen Nutzungen zu. Insofern ist die Rückabwicklung in vielen Fällen wirtschaftlich deutlich interessanter als eine Kündigung des Vertrages.
Weigert sich die Lebens- oder Rentenversicherung rechtswidrig nach erklärtem Widerspruch den berechtigten Forderungen des Versicherungsnehmers nachzukommen, so ist häufig eine eventuell beim Verbraucher vorhandene Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.
In diesem Fall trägt die Rechtschutzversicherung grundsätzlich sämtliche Kosten der rechtlichen Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt, also auch die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.
Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin rät daher allen betroffenen Versicherungsnehmern entsprechende Ansprüche prüfen zu lassen. „In vielen Fällen lassen sich aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Ergebnisse für die Versicherungsnehmer erzielen.“, so der Jurist, der bereits zahlreiche Mandanten in diesem Bereich betreut.