Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will

CLLB Rechtsanwälte reichen Klage ein

Berlin, München 03.02.2023. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Versicherungsnehmer finanziell absichern, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Begründet wird dies häufig damit, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben zu seiner Gesundheit gemacht hat.

Für den Versicherungsnehmer ist die Ablehnung natürlich ein harter Schlag. „Er hat aber gute Chancen, seine Rechte gegen das Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Dieses muss beweisen, dass der Versicherungsnehmer arglistig getäuscht, sprich wissentlich und willentlich bewusst falsche Angaben gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer umfangreiche Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Tritt der Leistungsfall ein, überprüft das Versicherungsunternehmen diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sind die Angaben falsch, kann der Versicherer den Vertrag anfechten und die Leistung verweigern. „Die Versicherer machen es sich dabei aber oft zu leicht und erklären die Anfechtung des Vertrags oder den Rücktritt wegen vermeintlich falscher Gesundheitsangaben. Dagegen können sich Versicherungsnehmer wehren“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Die Erfolgsaussichten der Versicherungsnehmer stehen dabei nicht schlecht, wie ein von der Kanzlei CLLB geführtes Verfahren zeigt. Nach Abschluss der Versicherung erkrankte unsere Mandantschaft u.a. an Depressionen und zeigte gegenüber dem Versicherer seine Berufsunfähigkeit an. Dieser forderte Unterlagen an, erkundigte sich nach den in der Vergangenheit behandelnden Ärzten, um den Vertrag schließlich anzufechten. Hierzu berief sich der Versicherer auf nachträgliche Befundmitteilungen der behandelnden Ärzte. Besonders pikant: Weder die Befunde noch die Erkrankungen waren unserer Mandantschaft so bekannt, da er hierüber auch nicht von seinen Ärzten aufgeklärt wurde.

Ohne Kenntnis, kann von Arglist keine Rede sein, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB. Im Rahmen der nunmehr anhängigen Klage wird festgestellt werden, ob unserer Mandantschaft das Versicherungsunternehmen arglistig täuschte, oder eben nicht.

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