München, Berlin 23.02.2017 – Patient erhält nach Klageeinreichung vor dem AG Köln Kostenerstattung in Höhe von € 3.500,00 für LASIK OP. Außergerichtlich lehnte die Krankenkasse jedwede Erstattung ab.
Die Kanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von Patienten, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Oftmals weigern sich die privaten Krankenkassen im direkten Schriftverkehr mit dem Versicherten, diese Kosten zu übernehmen.
Es kann sich daher lohnen, den Weg zum Anwalt zu gehen. In einem zuletzt vor dem AG Köln beendeten Verfahren wurde dem Patienten nach dessen Klage im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit der Versicherung mehr als 70% der Kosten der OP für seine Augen Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich für den Patienten gelohnt.
Dieser Erfolg sollte Patienten Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den Privaten Krankenversicherungen hartnäckig zu bleiben.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung auf Seiten des Patienten, bestehen zudem gute Chancen, dass diese das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.