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Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?
Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG Fonds müssen mit Verlusten rechnen; selbst ein Totalverlust ist theoretisch möglich. Unstimmigkeiten habe es vor allem hinsichtlich der Beratung der Anleger vor dem Beitritt zur Fondsgesellschaft gegeben. Handlungsbedarf ist nun dringend angebracht.
Verdacht auf mangelnde Aufklärung über Risiken bei den Opalenburg SafeInvest Fonds
Zahlreiche Anleger konsultierten bezüglich Ihrer Investments in Opalenburg SafeInvest Fonds gezielt Rechtsanwaltskanzleien, da sie sich bezüglich der Risiken dieser Fonds nicht ausreichend aufgeklärt fühlten. Inhaltlich trugen Anleger zahlreiche Mängel bei der Beratung vor. Die CLLB Rechtsanwälte halten dabei vor allem die Empfehlung seitens der Anlageberater, welche die SafeInvest Fonds als sichere Altersvorsorge deklarierten, für äußerst kritisch. Darüber hinaus sei es Anlegern in vielen Fällen angeraten worden, ihre laufenden Lebensversicherungen zu kündigen und Investitionen in die Opalenburg SafeInvest Fonds zu tätigen, ohne auf die damit verbundenen Risiken ausreichend hinzuweisen.
Geschäftszweck und Risiken der Opalenburg SafeInvest Fonds
Die Opalenburg SafeInvest Fonds können grundsätzlich in zwei Sparten unterteilt werden:
- SafeInvest KG: Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG
- SafeInvest 2. KG: Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG
Beim SafeInvest KG sollen Gewinne über eine Dreiteilung der Investition erwirtschaftet werden. Das Gesellschaftsvermögen soll sich somit zu einem Drittel auf ein Rentenportfolio verteilen, ein weiteres Drittel soll für entweder in rein wohnwirtschaftliche, oder gemischt genutzte Immobilien angelegt und das letzte Drittel in Private Equity Dachfondsgesellschaften investiert sein.
Der SafeInvest 2. KG soll hingegen über eine Zweiteilung der Investitionen Gewinne einfahren. Dabei soll die eine Hälfte in Immobilien und die andere Hälfte in typisch stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert sein.
Anleger wurden im Rahmen von Bewerbungsgesprächen angeworben
Neben der fehlerhaften Beratung wurde vielfach von Anlegern berichtet, dass sie im Vorfeld der Beratung gar nicht selbst aktiv nach einer Investmentberatung gesucht hätten. Vielmehr sei ihnen gegenüber im Rahmen eines Bewerbungsgespräches für eine Arbeitsstelle bei der Medius Exklusive GmbH unerwarteter Weise eine Empfehlung zum Kauf einer der Opalenburg SafeInvest Fonds ausgesprochen worden. Diese Art der Anlegerüberrumpelung ist laut der CLLB Rechtsanwälte äußerst bedenklich.
Gute Chancen auf Rückabwicklung der Anlage bei fehlerhafter Anlageberatung
Anlageberater unterliegen grundsätzlich umfangreichen Beratungs- und Aufklärungspflichten. Die Beratungspflichten des Anlageberaters werden vom Bundesgerichtshof wie folgt definiert: Die Beratung muss sowohl anlegergerecht als auch objektgerecht sein. Entsprechend ist der Anlageberater demnach dazu verpflichtet, sich bei seinen Empfehlungen nach den Anlagezielen des potenziellen Anlegers zu richten. So darf beispielsweise bei einer ausgeprägten Risikoaversität des potenziellen Anlegers keine Anlage nahegelegt werden, die mit großen Risiken verbunden ist. Auch bei fehlendem Fachwissen seitens des potenziellen Anlegers ist eine Anlage mit geringen Risiken anzuraten.
Entspricht die Beratung nicht diesen Richtlinien, haben Betroffene die Chance auf Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages. Haben sich die Anleger aufgrund der Beratung gegen eine alternative Investition entschieden, so können in manchen Fällen sogar daraus entstandene Zinsverluste vor Gericht geltend gemacht werden.
Zusätzliche Aufklärungspflichten bei Investitionen in Kommanditgesellschaften
Beteiligt sich der Anleger an einer Kommanditgesellschaft (KG), wie im Fall Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG, so sind zudem die Gründungsgesellschafter bzw. unter Umständen auch die Treuhandkommanditisten dazu verpflichtet, neu beitretende Gesellschafter vollständig und zutreffend aufzuklären. Andernfalls sind sie ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Auf einen Blick – Ihre Situation im Fall Opalenburg SafeInvest Fonds?
Die folgenden Fehler können auch in Ihrem Beratungsgespräch aufgetreten sein:
- Fehlende Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit des Totalverlusts
- Fehlerhafte Beratung bezüglich der Weichkostenquote
- Mangelnde Hinweise in Bezug auf lange Laufzeiten des Fonds
- Unzureichende Aufklärung eingeschränkter Handelbarkeit
Ist das der Fall, haben Sie als Betroffene oder Betroffener gute Chancen auf Rückabwicklung der Kapitalanlage (sukzessive Auszahlung des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Ausschüttungen zuzüglich Zinsen bei Rückübertragung der Beteiligung). Außerdem besteht die Möglichkeit, den Fonds zu kündigen oder anderweitig zu beenden.
Missstände bei der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG
Neben der Anlage in die SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG bestand für Anleger zudem die Möglichkeit, sich an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG zu beteiligen. Auch diese Anlage wies in der Vergangenheit Mängel auf, da die Abrechnungs- und Auszahlungsversprechen seitens der Gesellschaft nicht innerhalb der zugesagten Fristen eingehalten wurden. Denn Anlegern, die ihre Beteiligungen zum 31.12.2015 gekündigt hatten, wurde entgegen schriftlicher Zusage ein Auseinandersetzungsguthaben nicht, wie angekündigt, bis zum 30.06.2016, sondern erst mehrere Monate später ausgezahlt. In den CLLB bekannten Fällen lag das Abfindungsguthaben unter dem Betrag der geleisteten Einlagen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen bezüglich der Opalenburg Vermögensverwaltung AG
Ein Entgegenkommen von Fondsgesellschaften, bei deren Fonds Verluste bis zum Totalverlust drohen und deren Anleger sich aufgrund einer falschen Anlageberatung gegen diese drohenden Gefahren wehren, ist ohne rechtliche Aufforderung unwahrscheinlich. So werden in diesem Fall häufig Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen verklagt. Unsere Rechtsanwälte von CLLB unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Opalenburg Vermögensverwaltung AG geltend zu machen, wie zum Beispiel, wenn Sie:
- Zahlungsklagen oder Forderungen der Fondsgesellschaft abwehren,
- die außerordentliche Kündigung des Beteiligungsvertrags erklären,
- den Widerruf des Beteiligungsvertrags erklären oder
- Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter, die Treuhänderin und / oder den Anlageberater geltend machen wollen.
Sie benötigen Beratung? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner!
Bereits seit 15 Jahren beraten und vertreten die CLLB Rechtsanwälte erfolgreich Mandanten im Kapitalmarktrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Aufgrund unserer Spezialisierung in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir der geeignete Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Wahrung Ihrer Rechte geht. Mit unserem Hauptsitz in München und unserem Zweitsitz in Berlin, sind wir deutschlandweit gerne für Sie da.