Schadensersatz durch falschen SCHUFA-Eintrag

Jetzt Ansprüche prüfen bei fehlerhaften Schufa-Einträgen!

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine negative SCHUFA-Meldung kann die Kredit­würdigkeit eines Betroffenen stark belasten.
  • Gegen ungerecht­fertigte SCHUFA-Einträge kann man sich jedoch wehren und sogar einen Schadens­ersatz verlangen.
  • Das OLG Hamburg sprach mit Urteil vom 10. Januar 2024 einem Kunden der Barclays Bank 4.000 Euro als Schadensersatz zu.
  • Das Verhalten der Barclays Bank wird stark kritisiert, da diese den negativen SCHUFA-Eintrag nach erfolgter Löschung erneut an die SCHUFA gemeldet hat.
  • Lesen Sie hier alle Details zum Urteil und was dies für Betroffene bedeutet.
Inhalt

Navigieren Sie hier direkt zum gewünschten Bereich.

    Schufa Schadensersatz wegen Negativeintrag

    Falscher SCHUFA-Eintrag: Fordern Sie Schadensersatz

    Das Oberlandes­gericht Hamburg stellte am 10.01.2024 klar: Meldet eine Bank grob pflichtwidrig unerlaubte Forderungen an die SCHUFA, hat man einen Anspruch auf Schadens­ersatz im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Im vorliegenden Fall bestritt ein Betroffener entsprechende Forderungen seiner Bank. Diese veranlasste daraufhin – trotz fehlender gesetzlicher Voraus­setzungen – die negativen SCHUFA-Einträge.

    Was war passiert?

    Der Betroffene hatte bei der Barclays Bank ein Kredit­karten­konto, welches er kündigte. Die Bank forderte daraufhin noch einen Betrag von 1.472,54 €, dessen Recht­mäßig­keit der Kunde jedoch anzweifelte und dement­sprechend die Forderung bestritt.

    Daraufhin meldete die Barclays Bank im Dezember 2019 die umstrittene Forderung als Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG. Mit anwalt­licher Unterstützung erreichte der Kunde jedoch, dass der Eintrag bei der SCHUFA wieder gelöscht wurde.

    Diese Löschung war jedoch nicht von langer Dauer. Nur vier Monate später reichte die Barclays Bank für die gleiche strittige Forderung erneut eine Meldung bei der SCHUFA ein. Diese erneute Meldung hatte sodann direkte Konsequenzen für den Kunden: Seine Hausbank sperrte ihm die Kreditkarte und lehnte einen beantragten Kredit ab – und zwar explizit unter Verweis auf den SCHUFA-Negativeintrag.

    Erneut mit rechtlicher Unter­stützung gelang es dem Kunden, den Negativeintrag löschen zu lassen. Zugleich erhob er gegen die Barclays Bank Anspruch auf immateriellen Schadens­ersatz. Als die Bank die Zahlung verweigerte, sah sich der Kunde gezwungen, Klage vor dem Landgericht Hamburg zu erheben.

    Wer oder was ist die SCHUFA?

    Die SCHUFA Holding AG ist eine Auskunftei, die Daten über die Kredit­würdig­keit von Verbrauchern sammelt und auswertet. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei Kredit­ent­scheidungen und Vertrags­abschlüssen. Oft steht die SCHUFA in der Kritik, besonders wenn es um falsche Einträge geht. Solche Falsch­einträge können gravierende Aus­wirkungen auf das Leben der Betroffenen haben, indem sie beispiels­weise den Zugang zu Krediten und anderen finan­ziellen Dienstl­eistungen erschweren

    SCHUFA Schadensersatz: So haben die Gerichte entschieden

    Im Fall des falschen SCHUFA-Eintrags spielten zwei Gerichtsurteile eine zentrale Rolle. Das Landgericht Hamburg sprach dem Betroffenen in erster Instanz einen Schadens­ersatz von 2.000 Euro zu. Das Gericht stellte fest, dass der SCHUFA-Eintrag rechtswidrig war und nicht hätte erfolgen dürfen. Zum Eintrag schrieb das LG Hamburg:

    „Es lag kein berechtigtes Interesse der Beklagten oder eines Dritten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vor. Die von der Beklagten geltend gemachte Forderung war zwischen den Parteien streitig und nicht tituliert, so dass eine Einmeldung an die SCHUFA nicht hätte erfolgen dürfen.“

    Damit stellt das LG Hamburg klar: Ein Eintrag bei der SCHUFA ist unrechtmäßig, wenn die Forderung vom Kunden bestritten wurde. Nur, wenn der Kunde die Forderung nicht offiziell bestreitet, darf ein Negativ­eintrag bei der SCHUFA erfolgen.

    Gegen das Urteil des LG Hamburg legte der Kläger jedoch Berufung ein, da der Schaden aus seiner Sicht deutlich höher liege und das LG Hamburg diesen mit 2.000 Euro zu niedrig angesetzt habe.

    Auch Sie vermuten einen fehlerhaften negativen SCHUFA-Eintrag?
    Wir prüfen kostenfrei Ihre Ansprüche auf Schadensersatz.
    JETZT BERATUNG SICHERN
    schnell sicher unverbindlich

    In der Berufung setzte das Oberlandes­gericht Hamburg ein deutliches Zeichen und erhöhte den Schadens­ersatz auf 4.000 Euro (Az.: 13 U 70/23, Urteil hier abrufbar). Das Gericht erkannte an, dass der Betroffene nicht nur finanziell, sondern auch in seinem sozialen Ansehen geschädigt wurde. Besonders hervorgehoben wurde das fahrlässige Verhalten der Bank, welche die Forderung trotz Widerspruch des Kunden und einer bereits erfolgten Löschung durch die SCHUFA erneut bei der SCHUFA eintragen ließ. In der Urteilsverkündung fand das Gericht klare Worte gegenüber der Barclays Bank:

    „Die Beklagte hat die erste Meldung vorgenommen, obwohl der Kläger die Forderung auf ihren eigenen Hinweis hin, dass eine Meldung an die SCHUFA (nur dann) erfolgen werde, sofern er die Forderung nicht bestritten habe, mit Schreiben vom 1.12.2019 (…) ausdrücklich bestritten hat. Auch die zweite Meldung erfolgte trotz weiteren Bestreitens durch den Kläger (…), seiner Auf­forderung zur Löschung und einer zwischen­zeitlich erfolgten Löschung durch die SCHUFA selbst (…). Ein solches Verhalten kann nicht anders gedeutet werden, als dass die Beklagte wissentlich und jedenfalls unter billigender Inkaufnahme des als möglich erkannten pflicht­widrigen Erfolges ihre Pflichten aus der DSGVO verletzt hat. Hinzu kommt, dass die Beklagte sich trotz Aufforderung durch den Kläger und Darlegung der Rechts­widrigkeit der Meldung geweigert hat, den Negativeintrag zu widerrufen.“

    So geht’s: Ansprüche auf Schadensersatz bei falschem SCHUFA-Eintrag prüfen

    Das Urteil ist ein Meilenstein für sämtliche Personen, welche mit unberechtigten SCHUFA-Einträgen konfrontiert werden. Es zeigt zudem auf, dass die Folgen eines negativen Eintrages in angemessener Höhe schadens­rechtlich kompensiert werden können.

    Das Gericht hat festgestellt, dass ein Negativeintrag in das Schuldner­verzeichnis bereits ohne weitere Umstände einen Schaden für das soziale Ansehen des Betroffenen darstellt. Zudem genügt es, wenn die Forderung bestritten wird, um das berechtigte Interesse des Kredit­instituts an der Meldung zu entkräften.

    Personen, welche mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden, sollten diese Forderung zunächst bestreiten, um einen etwaigen SCHUFA-Eintrag zu verhindern oder zumindest einen späteren Schadens­ersatz­prozess vorbereiten zu können.

    Wenn auch Sie von einem falschen SCHUFA-Eintrag betroffen sind, bietet die CLLB eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns, um Unter­stützung bei der Löschung des Eintrags und der Geltend­machung Ihres Schadens­ersatz­anspruchs zu erhalten.

      Anrede

      Vorname

      Nachname

      E-Mail

      Telefonnummer – optional

      Ihre Nachricht

      bekannt aus
      icon-angle icon-bars icon-times