Das Wichtigste im Überblick
- Eine negative SCHUFA-Meldung kann die Kreditwürdigkeit eines Betroffenen stark belasten.
- Gegen ungerechtfertigte SCHUFA-Einträge kann man sich jedoch wehren und sogar einen Schadensersatz verlangen.
- Das OLG Hamburg sprach mit Urteil vom 10. Januar 2024 einem Kunden der Barclays Bank 4.000 Euro als Schadensersatz zu.
- Das Verhalten der Barclays Bank wird stark kritisiert, da diese den negativen SCHUFA-Eintrag nach erfolgter Löschung erneut an die SCHUFA gemeldet hat.
- Lesen Sie hier alle Details zum Urteil und was dies für Betroffene bedeutet.
Navigieren Sie hier direkt zum gewünschten Bereich.
Falscher SCHUFA-Eintrag: Fordern Sie Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Hamburg stellte am 10.01.2024 klar: Meldet eine Bank grob pflichtwidrig unerlaubte Forderungen an die SCHUFA, hat man einen Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Im vorliegenden Fall bestritt ein Betroffener entsprechende Forderungen seiner Bank. Diese veranlasste daraufhin – trotz fehlender gesetzlicher Voraussetzungen – die negativen SCHUFA-Einträge.
Was war passiert?
Der Betroffene hatte bei der Barclays Bank ein Kreditkartenkonto, welches er kündigte. Die Bank forderte daraufhin noch einen Betrag von 1.472,54 €, dessen Rechtmäßigkeit der Kunde jedoch anzweifelte und dementsprechend die Forderung bestritt.
Daraufhin meldete die Barclays Bank im Dezember 2019 die umstrittene Forderung als Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG. Mit anwaltlicher Unterstützung erreichte der Kunde jedoch, dass der Eintrag bei der SCHUFA wieder gelöscht wurde.
Diese Löschung war jedoch nicht von langer Dauer. Nur vier Monate später reichte die Barclays Bank für die gleiche strittige Forderung erneut eine Meldung bei der SCHUFA ein. Diese erneute Meldung hatte sodann direkte Konsequenzen für den Kunden: Seine Hausbank sperrte ihm die Kreditkarte und lehnte einen beantragten Kredit ab – und zwar explizit unter Verweis auf den SCHUFA-Negativeintrag.
Erneut mit rechtlicher Unterstützung gelang es dem Kunden, den Negativeintrag löschen zu lassen. Zugleich erhob er gegen die Barclays Bank Anspruch auf immateriellen Schadensersatz. Als die Bank die Zahlung verweigerte, sah sich der Kunde gezwungen, Klage vor dem Landgericht Hamburg zu erheben.
Wer oder was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA Holding AG ist eine Auskunftei, die Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und auswertet. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei Kreditentscheidungen und Vertragsabschlüssen. Oft steht die SCHUFA in der Kritik, besonders wenn es um falsche Einträge geht. Solche Falscheinträge können gravierende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben, indem sie beispielsweise den Zugang zu Krediten und anderen finanziellen Dienstleistungen erschweren
SCHUFA Schadensersatz: So haben die Gerichte entschieden
Im Fall des falschen SCHUFA-Eintrags spielten zwei Gerichtsurteile eine zentrale Rolle. Das Landgericht Hamburg sprach dem Betroffenen in erster Instanz einen Schadensersatz von 2.000 Euro zu. Das Gericht stellte fest, dass der SCHUFA-Eintrag rechtswidrig war und nicht hätte erfolgen dürfen. Zum Eintrag schrieb das LG Hamburg:
„Es lag kein berechtigtes Interesse der Beklagten oder eines Dritten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vor. Die von der Beklagten geltend gemachte Forderung war zwischen den Parteien streitig und nicht tituliert, so dass eine Einmeldung an die SCHUFA nicht hätte erfolgen dürfen.“
Damit stellt das LG Hamburg klar: Ein Eintrag bei der SCHUFA ist unrechtmäßig, wenn die Forderung vom Kunden bestritten wurde. Nur, wenn der Kunde die Forderung nicht offiziell bestreitet, darf ein Negativeintrag bei der SCHUFA erfolgen.
Gegen das Urteil des LG Hamburg legte der Kläger jedoch Berufung ein, da der Schaden aus seiner Sicht deutlich höher liege und das LG Hamburg diesen mit 2.000 Euro zu niedrig angesetzt habe.
In der Berufung setzte das Oberlandesgericht Hamburg ein deutliches Zeichen und erhöhte den Schadensersatz auf 4.000 Euro (Az.: 13 U 70/23, Urteil hier abrufbar). Das Gericht erkannte an, dass der Betroffene nicht nur finanziell, sondern auch in seinem sozialen Ansehen geschädigt wurde. Besonders hervorgehoben wurde das fahrlässige Verhalten der Bank, welche die Forderung trotz Widerspruch des Kunden und einer bereits erfolgten Löschung durch die SCHUFA erneut bei der SCHUFA eintragen ließ. In der Urteilsverkündung fand das Gericht klare Worte gegenüber der Barclays Bank:
„Die Beklagte hat die erste Meldung vorgenommen, obwohl der Kläger die Forderung auf ihren eigenen Hinweis hin, dass eine Meldung an die SCHUFA (nur dann) erfolgen werde, sofern er die Forderung nicht bestritten habe, mit Schreiben vom 1.12.2019 (…) ausdrücklich bestritten hat. Auch die zweite Meldung erfolgte trotz weiteren Bestreitens durch den Kläger (…), seiner Aufforderung zur Löschung und einer zwischenzeitlich erfolgten Löschung durch die SCHUFA selbst (…). Ein solches Verhalten kann nicht anders gedeutet werden, als dass die Beklagte wissentlich und jedenfalls unter billigender Inkaufnahme des als möglich erkannten pflichtwidrigen Erfolges ihre Pflichten aus der DSGVO verletzt hat. Hinzu kommt, dass die Beklagte sich trotz Aufforderung durch den Kläger und Darlegung der Rechtswidrigkeit der Meldung geweigert hat, den Negativeintrag zu widerrufen.“
So geht’s: Ansprüche auf Schadensersatz bei falschem SCHUFA-Eintrag prüfen
Das Urteil ist ein Meilenstein für sämtliche Personen, welche mit unberechtigten SCHUFA-Einträgen konfrontiert werden. Es zeigt zudem auf, dass die Folgen eines negativen Eintrages in angemessener Höhe schadensrechtlich kompensiert werden können.
Das Gericht hat festgestellt, dass ein Negativeintrag in das Schuldnerverzeichnis bereits ohne weitere Umstände einen Schaden für das soziale Ansehen des Betroffenen darstellt. Zudem genügt es, wenn die Forderung bestritten wird, um das berechtigte Interesse des Kreditinstituts an der Meldung zu entkräften.
Personen, welche mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden, sollten diese Forderung zunächst bestreiten, um einen etwaigen SCHUFA-Eintrag zu verhindern oder zumindest einen späteren Schadensersatzprozess vorbereiten zu können.
Wenn auch Sie von einem falschen SCHUFA-Eintrag betroffen sind, bietet die CLLB eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns, um Unterstützung bei der Löschung des Eintrags und der Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs zu erhalten.