Als der Volkswagenkonzern am 20.09.2015 Softwaremanipulationen an Dieselmotoren zugab, löst dies nicht nur den größten Skandal der Konzerngeschichte aus, sondern führte auch dazu, dass die Kurse der VW-Aktie um bis zu 40% einbrachen. Erwartete Strafzahlungen von bis zu € 18 Milliarden in den USA, sowie weltweite Rückrufaktionen könnten die Kurse weiter belasten. Der Skandal zieht mittlerweile immer weitere Kreise, seit bekannt geworden ist, dass neben Fahrzeugen der Volkswagen AG auch aufseiten der VW-Töchter Audi, Skoda und Seat bei Dieselfahrzeugen die Software manipuliert wurde. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhielt nach Bekanntwerden des Skandals viele Anfragen von Anlegern bezüglich möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber der Volkswagen AG. Besonders die Frage einer Sammelklage gegen VW, im rechtlichen Duktus Kapitalmusterverfahren genannt, stellt sich bei vielen VW-Aktienbesitzern. Viele Aktionäre der Volkswagen AG fragen sich nun, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen in der aktuellen Situation zur Verfügung stehen.
Dr Henning Leitz beantwortet die wichtigsten Fragen bezüglich Schadensersatzforderungen gegenüber VW und den Rechten der Aktionäre:
Um nach dem Abgas-Skandal gegenüber VW seine Rechte als Aktionär durchzusetzen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt einzuschalten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit dem 28.09.2015 die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-VW-Chef Winterkorn prüft, informieren sich immer mehr Anleger bezüglich der Möglichkeiten einer Sammelklage gegen VW sowie seiner Töchter Audi und Skoda. Da zum jetzigen Zeitpunkt die zukünftige Entwicklung der Volkswagen Aktie schwer abzusehen ist, bietet es sich an schnell zu handeln und sich über die Rechte als Aktionär klar zu werden. Vor allem, da schon im Jahr 2007 Informationen innerhalb des Konzerns, bezüglich der Abgasmanipulationen verbreitet wurden, kann hier von einer willkürlichen Kursmanipulation ausgegangen werden, da Aktionäre nicht sofort informiert wurden.