Immobilienfonds

Immobilienfonds bündeln die ein­gesam­melten Anlegergelder und investieren sie in Immobilien. Es gibt so genannte offene Immobilienfonds, deren Anteile grundsätzlich börsen­täglich zurück­ge­geben werden können. Allerdings kann die Rücknahme unter besonderen Umständen auch ausgesetzt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit einer etwaigen Aussetzung und sich für die Anleger in diesem Zusammenhang ergebenden, rechtlichen Möglichkeiten. Außerdem gibt es so genannte geschlossene Immobilienfonds. Diese sind regelmäßig als Unter­nehmens­beteili­gungen strukturiert, so dass auch insoweit besondere Aufklärungspflichten des Beraters oder Vermittlers in Betracht kommen. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit derartigen Beteiligungen gerade auch bei teilweiser Fremdfinanzierung der Immobilien ggfs. auch Nachschuss- und Haftungspflichten der Anleger relevant. Hinzu kommen im Einzelfall auch hier besondere Umstände, wie etwa Rück­ver­gütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist. Wir prüfen das Bestehen von Ansprüchen gegenüber sämtlichen Personen und Gesellschaften, setzen sie gegebenenfalls auch gerichtlich durch und/oder verteidigen die Anleger gegen eine Inanspruchnahme.

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