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Bearbeitungsgebühren bei Krediten zurückfordern
Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof gefälltes Urteil hat nun klargestellt: Die von den Banken formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren bei Krediten, sowohl im geschäftlichen Bereich als auch bei Verbrauchern, sind nicht rechtens. Ab sofort ist es möglich, die Bearbeitungsgebühren bei Krediten von den Banken zurückzufordern.
Wie entstehen Bearbeitungsgebühren bei Krediten?
Die Bearbeitungsgebühren bei Krediten werden von den Banken oftmals formularmäßig und innerhalb des gestellten Kreditantrages mit Ihnen vereinbart. Oft werden die Gebühren auch mit Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erhoben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren ist dabei von der Bank festgelegt und unabhängig von der Laufzeit Ihres Kredites.
Nachdem Sie einen Geschäftskredit oder ein Verbraucherdarlehen beantragt haben, erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages durch die Bank. Innerhalb dieser Bearbeitungsphase nimmt die Bank unter anderem eine Bonitätsprüfung vor. Diese Überprüfung erfolgt nicht unbedingt in Ihrem Interesse, sondern eher im Interesse der Bank. Für Sie entstehen keine Vorteile aus der Bearbeitung Ihres Kreditantrages, sodass die von der Bank erhobenen Gebühren auch nicht als Sonderleistung für den Kunden deklariert werden können.
Unser Fazit: Der Kreditnehmer wird an dieser Stelle von der Bank unangemessen benachteiligt, da er die Kosten für eine Bearbeitung trägt, die eher zum Vorteil und zur Absicherung der Bank durchgeführt wird.
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen zurück fordern
Verbraucher haben die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren für den von ihnen beantragten Kredit zurück zu fordern. Die CLLB rät jedoch dazu, vor der Rückerstattungsforderung anwaltlichen Rat im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen, um individuell zu überprüfen, ob eine Rückerstattungsforderung an die Bank in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bearbeitungsgebühren bei Geschäftskrediten
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes können auch die Bearbeitungsgebühren bei Geschäftsdarlehen, die z.B. von Unternehmern oder Freiberuflern zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen wurden, zurückgefordert werden. Einen Rückforderungsanspruch an die Bank zu stellen macht insbesondere bei Bearbeitungsgebühren Sinn, die im Bereich von 1-3 % des Darlehensbetrages liegen.
Wie kann CLLB Sie beim Rückerstattungsanspruch unterstützen?
Unsere Anwälte, die im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind, begrüßen das kürzlich gefällte Urteil vom Bundesgerichtshof, da die Entscheidung nun endlich Rechtsklarheit im Falle der Bearbeitungsgebühren bei Krediten geschaffen hat.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist schon in der Vergangenheit vom Bestehen von Rückerstattungsansprüchen ausgegangen und hat bereits zahlreiche gewerbliche Darlehensnehmer in diesem Zusammenhang erfolgreich vertreten. Mit der Entscheidung des BGH wurde die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr bestätigt.
Insbesondere für Darlehen, die ab dem Jahr 2014 abgeschlossen wurden, bestehen sehr gute Chancen für die Rückerstattungsforderung, da hier die Verjährung keine Rolle spielt.
Aber auch Darlehensnehmer, die vor 2014 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sollten das Bestehen von Rückerstattungsansprüchen rechtlich überprüfen lassen.
Sicher ist, dass auf die betroffenen Banken nun Kundenforderungen in Milliardenhöhe zukommen.
Praxisbeispiel
Die Volkswagen Bank GmbH hat nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, bereits vor der jetzt ergangenen Entscheidung des BGH 80% der vom Kläger gezahlten Bearbeit ungsgebühren zurückerstattet. Zunächst hatte sich die Bank im Instanzenzug noch darauf berufen, dass es sich um einen „Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln würde, bei dem eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde. Die Position der gewerblichen Darlehensnehmer hat sich nach der Rechtssprechung des BGH natürlich jetzt noch entscheidend verbessert.
- Urteil vom 04.07.2017 (XI ZR 562/15)U
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 04.07.2017 nunmehr klargestellt, dass die formularmäßige Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren nicht nur bei Verbraucherdarlehen, sondern auch bei Geschäftskrediten unwirksam ist - Urteil vom 25.02.2016 (Az. 3 U 110/15)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt eine Darlehensgeberin zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren an einen Unternehmer. Mit dieser Entscheidung hat nun auch ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die formularmäßige Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren bei Geschäftskrediten unwirksam ist