Rechtsanwalt Steffen Liebl hat langjährige forensische Erfahrungen vor allem bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung für Mandanten, die Aktien, Aktienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, offene und/ oder geschlossene Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Inhaberschuldverschreibungen oder weitere Anlageprodukte erworben hatten. Er hat langjährige Erfahrung bei der Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen. Außerdem hat Steffen Liebl langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl in der außergerichtlichen Vertretung, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Er hat auch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts.
Er erstritt die folgenden wichtigen Erfolge:
Er erstritt die folgenden wichtigen Erfolge:
- Eine der ersten klagestattgebenden obergerichtlichen Entscheidung für einen Erwerber von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers gegen die beratende Bank.
- Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen gegen eine Alleinaktionärin im Zusammenhang mit einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Anlegern.
- Obergerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Anlageberatungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie.
- Erfolgreiche Vertretung von gewerblichen Darlehensnehmern im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren.
- Soweit ersichtlich, die erste obergerichtliche Entscheidung für einen Anleger der GLOR 2 gegen einen Anlageberater.
- Soweit ersichtlich, die erste Entscheidung für einen Anleger des DLF 94/17 gegen einen Anlageberater.
Schwerpunkte
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Gewerbliches Mietrecht
Werdegang
2004
Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte
2002 - 2004
Selbständiger Rechtsanwalt in München | Kooperation mit Kanzlei Bittner, Kanzlei Wipperling
1999 - 2001
Referendariat
1995 - 1999
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig Maximilians Universität München