Sind tausende Verträge über die Crowdfunding-Plattform ungültig? Das legt ein Urteil vom Landgericht Dresden nahe. Dabei wurde die Nachrangklausel, die Seedmatch in seinen Verträgen integriert hat, als unwirksam erklärt. Für die User, die in Projekte auf Seedmatch investiert haben bedeutet dies, dass sie ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen können. Wir prüfen für Sie, ob auch Ihnen Schadensersatz zusteht!
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- Seedmatch führte in seinen Investmentverträgen eine Nachrangklausel auf. Im Falle einer Insolvenz würden demnach zuerst die Gläubiger ihr Geld bekommen – die Investoren gehen im schlimmsten Fall komplett leer aus und erleiden einen Totalverlust.
- Im Fall vor dem LG Dresden hat ein Investor das Startup Protonet verklagt, weil er durch dessen Insolvenz einen Totalverlust erlitten hat.
- Als Grund wurde die Nachrangklausel in den Investmentverträgen genannt, weil diese für Privatanleger nicht verständlich gewesen sei
- Sowohl das LG Dresden als auch das Hanseatische Oberlandesgericht gaben ihm Recht und er erhält nun 5.000€ Schadensersatz.
- CLLB Rechtsanwälte prüft Ihre Schadensersatzansprüche in einer kostenfreien Erstberatung
Seedmatch & die Nachrangklausel
Seedmatch ist eine deutsche Crowdfunding-Plattform, die im Jahr 2011 gegründet wurde. Sie ermöglicht es Startups und jungen Unternehmen, Kapital von einer Vielzahl von Investoren über das Internet einzusammeln. Seedmatch gilt als eine der ersten Plattformen in Deutschland, die sogenanntes Equity-Based Crowdfunding anbietet und wodurch die Investoren Anteile an einem Unternehmen erwerben. Schon mit kleinen Summen kann hier jeder zum Investor werden. Auch wenn es beim Crowdinvesting meistens nicht um die ganz großen Summen geht, stehen die Investoren doch im Risiko, ihr Geld zu verlieren.
Und eben dieses wird durch eine sog. Nachrangklausel, die Seedmatchs Investmentverträge aufweist, noch verschärft: Durch den vereinbarten Nachrang werden die Investoren nämlich deutlich schlechter gestellt als alle anderen Investoren des Start-ups und haben damit ein deutlich höheres Risiko, Geld zu verlieren.
Seedmatch Urteil: Kläger erhält 5.000 Schadensersatz
In dem Fall vor dem LG Dresden hatte der Investor über Seedmatch in das Start-up Protonet investiert. Protonet ging 2017 jedoch insolvent und der Kläger erlitt einen Totalverlust seines Investments. Zunächst klagte er gegen Protonet auf Schadenersatz, weil die in dem Investmentvertag vereinbarte Nachrangklausel für Privatanleger unverständlich und daher unwirksam sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg gab ihm Recht.
Damit war der Fall jedoch noch nicht zu Ende: Protonet informierte auch Seedmatch über das Verfahren – für den Kläger ein Hinweis darauf, dass auch die Plattformbetreiber in der Haftung stehen. Er klagte daher vor dem LG Dresden direkt gegen die Plattformbetreiber – und bekam ebenfalls recht. Die Begründung des Gerichts:
“Da die Beklagte ihre Vermögensanlage Privatanlegern angeboten hat, musste sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestalten, dass auch juristisch und kaufmännisch nicht vorgebildete Kunden sie ohne besondere Erläuterung verstehen können.“
Da der geschlossene Investmentvertrag somit als unwirksam erklärt wurde, muss der Betreiber von Seedmatch, OneCrowd Loans, dem Kläger 5.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Was das Urteil für alle anderen Verträge bedeutet
Da Seedmatch selbst mit Bezeichnunen wie “ausgereifte und standardisierte Verträge” warb, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass tausende über Seedmatch geschlossene Verträge die unwirksame Nachrangklausel beinhalten. Und damit wären die Verträge allesamt komplett nichtig. Denn wenn keine wirksame Nachrangklausel vorliegt, handelt es sich um ein Einlagengeschäft, für das Unternehmen eine Lizenz der BaFin benötigen.
Private Anleger, die über Seedmatch ihr Geld investiert haben, haben somit gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. So kann dem möglichen finanziellen Risiko im Fall einer Insolvenz effektiv entgegengewirkt werden.
So prüfen wir auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz von Seedmatch
Füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus, um unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Nach unserer Rückmeldung senden Sie uns die nötigen Informationen zu Ihrem getätigten Invest und den Investmentvertrag zu, welchen wir eingehend für Sie prüfen. Im Anschluss teilen wir Ihnen Ihre Schadensersatzansprüche mit.
Kein Kostenrisiko dank Rechtschutzversicherung: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Diese übernimmt im Falle einer Klage in der Regel alle anstehenden Kosten. Gerne prüfen wir kostenfrei die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung.