Riester-Rente bewahrt: Erfolgreicher Schutz vor nachträglichen Kürzungen

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Die Riester-Rente einfach um ein Viertel kürzen? Gegen diese Entscheidung klagte ein Versicherungsnehmer vor dem Landgericht Köln – mit Erfolg. Erfahren Sie hier, warum eine solche Kürzung unwirksam ist und wie auch Sie sich dagegen wehren können.

Inhalt

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    Das Wichtigste im Überblick
    • Ein Versicherungsnehmer hat sich effektiv gegen die plötzliche Kürzung seiner Riester-Rente Beiträge gewehrt.
    • Begründet wurde diese Kürzung durch die negativen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt.
    • Das Landgericht Köln hat festgestellt, dass die Kürzung nicht rechtskräftig ist, da die einseitige Klausel zur Rentenkürzung den Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteiligt.
    • Es gibt gute Chancen, dass Versicherungsnehmer von anderen Riester-Versicherungsunternehmen ebenfalls Schritte unternehmen können, um sich gegen solche Kürzungen zu verteidigen.

    Zurich Lebensversicherung kürzt Rentenfaktor

    Die Zurich Deutscher Herold plante, die Riester-Rente eines Versicherungsnehmers um etwa ein Viertel zu kürzen. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer eine Riester-Rente abgeschlossen, die an Investmentfonds gebunden war.

    In den Vertragsbedingungen hatte sich die Zurich-Lebensversicherung das Recht vorbehalten, die vereinbarten Ratenzahlungen zu kürzen.

    In der besagten Klausel heißt es, dass die monatlichen Rentenzahlungen verringert werden können, wenn

    • die Lebenserwartung überraschend stark steigt
    • oder wenn die Kapitalanlagen weniger Gewinn abwerfen als erwartet.

    Begründet wurde diese Kürzung durch die negativen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt.

    In diesem speziellen Fall sollte der Rentenfaktor des Versicherungsnehmers von den vertraglich vereinbarten 37,34 Euro pro 100.000 Euro auf lediglich 27,97 Euro, was etwa einer Kürzung um ein Viertel entspricht, herabgesetzt werden. Wenn das Sparkapital auf dem Riester-Konto 100.000 Euro erreicht hätte, hätte dies zu einer Reduzierung der monatlichen Rente um 94 Euro geführt.

    Kürzung des Rentenfaktors ist unwirksam

    Der Versicherungsnehmer wollte die Kürzung nicht akzeptieren und ging vor das Landgericht Köln. Das Gericht entschied, dass die Kürzung aufgrund einer einseitigen Klausel zur Rentenkürzung nicht durchsetzbar ist. Das liegt daran, dass die Anpassungsklausel nur Bedingungen für eine Rentenkürzung festlegt, aber keine für eine Rentenerhöhung.

    Urteil noch nicht rechtskräftig – aber gute Chancen

    Das Urteil ist momentan zwar noch nicht rechtskräftig, könnte jedoch eine wichtige Signalwirkung entfalten.

    Derartige Anpassungsklauseln hat nicht nur die Zurich-Lebensversicherung, sondern haben auch andere Versicherer verwendet. Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer, die vergleichbaren Klauseln in ihren Riester-Verträgen haben, sich gegen eine Kürzung wehren können
    Bild von Vera Reis

    Was ist die Riester Rente?

    Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie ermöglicht  Arbeitnehmern und Selbstständigen, Geld für ihre Rente anzusparen. Dabei erhalten die Teilnehmer verschiedene steuerliche Vorteile und Zulagen vom Staat. Die Beiträge fließen in spezielle Riester-Verträge, die in der Regel von Versicherungsgesellschaften oder Banken angeboten werden.

    Wurde auch bei Ihrer Riester-Rente der Rentenfaktor einfach gekürzt?

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