Einforderung von Negativzinsen / Strafzinsen unzulässig

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Immer mehr Geldinstitute verlangen von ihren Kunden Negativzinsen – auch Minus- oder Strafzinsen genannt. Dies hat das Landgericht Berlin jedoch als unzulässig eingestuft. Daher sollten Sparer jetzt handeln!

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    Zusammenfassung
    • Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen Banken und Sparkassen Negativzinsen zahlen. Diese übertragen sie oftmals auf ihre Kunden.
    • Bereits mehr als 400 Banken und Sparkassen in Deutschland fordern diese von ihren Kunden in Form eines Verwahrentgelts ein.
    • Betroffen sind insbesondere neu abgeschlossene Konten. Jedoch werden auch auf bestehende Girokonten, Tagesgeldkonten und Verrechnungskonten Verwahrungsentgelte erhoben.
    • Ob Bankkunden Negativzinsen zahlen müssen, hängt von der Höhe der Guthaben und der bankindividuellen Freibeträge ab.
    • Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass solche Negativzinsen unzulässig sind und die Verbraucher durch entsprechende Klauseln unangemessen benachteiligt werden.

    Warum fordern Banken Negativzinsen bzw. Strafzinsen ein?

    Banken sind dazu verpflichtet, das Geld, über welches sie durch Sparguthaben ihrer Kunden verfügen, zu verwenden. Aufgrund der stagnierenden Nachfrage nach Privat-, Unternehmens- oder Staatskrediten legen Banken ihr Geld immer häufiger bei der EZB an. Seitdem diese ihren Einlagezins in den negativen Bereich gesenkt hat, zahlen Geldinstitute also auch Negativzinsen beim Anlegen ihrer Guthaben. Dieser liegt heute bei -0,5% (Stand: März 2022).

    Immer mehr Banken übertragen nun diese Negativzinsen auf ihre Kunden. Damit sollen Bankkunden davon abgehalten werden, hohe Beträge auf den Banken anzulegen.

    Sind Negativzinsen bzw. Strafzinsen rechtlich erlaubt?

    Grundsätzlich sind Banken dazu berechtigt, ihre Konditionen jederzeit individuell anzupassen. Ob die Erhebung von Negativzinsen jedoch erlaubt ist, ist rechtlich umstritten. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die Art und Weise entscheidend, wie Kunden über die Einforderung dieser Zinssätze informiert werden.

    Neukunden, die erstmals Konten bei Banken anlegen, sind in der Regel direkt von den Maßnahmen der Banken betroffen, da diese im Zuge der Kontoeinrichtung geänderte Geschäftsbedingungen und Preisverzeichnisse der Banken häufig akzeptieren (müssen).

    Bänkerin berät Kunde zum Vertrag

    Bei Bestandskunden müssten für die Erhebung der Strafzinsen individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden. Häufig werden Kunden jedoch nur dazu aufgefordert, eine Vereinbarung über Negativzinsen zu unterschreiben oder alternativ ihr angelegtes Guthaben zu reduzieren. Auch diese Vorgehensweise wird von mehreren Gerichten umstritten diskutiert.

    Das Landgericht Berlin beispielsweise entschied in einem verbraucherfreundlichen Urteil vom 28.10.2021, dass Banken für die Verwahrung von Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten keine Strafzinsen verlangen dürfen (Az.: 16 O 43/21). Gegenstand des konkreten Falles waren entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin, die die Einforderung von Negativzinsen bei Girokonten ab einem Freibetrag von 25.000 Euro und bei Tagesgeldkonten ab 50.000 Euro vorsahen. Betroffene Kunden erhielten bereits kassierte Beträge zurück.

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    Freibeträge sinken – Noch mehr Kunden als vermutet betroffen

    Während Negativzinsen in der Vergangenheit nur bei hohen Guthaben ab 100.000 Euro erhoben wurden, rückt die Thematik nun auch bei geringeren Guthaben in den Fokus. Laut der Auswertung von Verivox verlangen mehr als 170 Geldinstitute Strafzinsen bereits bei Guthaben ab 50.000 Euro oder weniger. 50.000 Euro stellt beispielsweise die Freibetragsgrenze der Commerzbank, der Direktbank ING, der Sparda-Bank Hannover und der Hamburg Sparkasse (Haspa) dar. Bei der Postbank gilt das Limit von 50.000 Euro beispielsweise nur bei Girokonten, bei Tagesgeldkonten liegt der Freibetrag bei 25.000 Euro.

    Was Bankkunden jetzt tun sollten

    Verbraucher, die erstmals ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen, sollten die Geschäftsbedingungen und -konditionen aufmerksam durchlesen und diese nur dann akzeptieren, wenn diese im Detail verstanden wurden. Bestandskunden, die Ankündigungen über die Erhebung von Negativzinsen von ihrem Geldinstitut erhalten, sollten zunächst ein Beratungsgespräch mit ihrem Geldinstitut einfordern.

    Sparer, die Guthaben oberhalb der jeweiligen Freibeträge auf ihren Kreditinstituten deponieren, sollten sich außerdem über alternative Spar- und Anlagemöglichkeiten informieren.

    Wurden bei Ihnen bereits Strafzinsen verlangt, sollten Sie Ihren Fall anwaltlich überprüfen lassen. Die Chancen, bereits gezahltes Geld zurückzuerhalten sind nach Einschätzungen unserer Experten derzeit sehr hoch.

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