Dieselskandal: Schadensersatz fordern

BGH-Urteil stärkt Rechte von Millionen Betroffenen

Millionen Dieselfahrer können einfacher denn je Schadensersatz im Dieselskandal fordern. Grund hierfür ist das Urteil des Bundes­gerichts­hofs vom Juni 2023, bei dem es um die Thermo­fenster ging, die bereits mehrfach als unzulässige Abschalt­einrichtung eingestuft wurden. Erfahren Sie hier, wie hoch Ihre Ansprüche ausfallen und wie Sie in nur wenigen Sekunden Ihre Schadens­ersatz­ansprüche fordern können.

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    Schadens­ersatz im Dieselskandal: Wichtiges BGH Urteil

    Die Richter aus Karlsruhe haben am 26. Juni 2023 die Schaden­ersatz­klagen in drei Fällen von den Gerichten in unterer Instanz gekippt. Dabei ging es um Klagen der folgenden Fahrzeuge:

    • VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288 (Az.: VIa 335/21)
    • Mercedes 220 d mit dem Dieselmotor OM 651 (Az.: VIa ZR 1031/22)
    • Audi SQ5 3.0 TDI (Az.: VIa ZR 533/21)

    Beim VW und Mercedes stellten die Besitzer Schaden­ersatz­forderungen aufgrund der Nutzung unerlaubter Abschalt­vorrichtungen – einschließlich eines Thermofensters.

    Mit seinem Urteil verwies der BGH die Verfahren nicht nur wieder zurück an die zuständigen Gerichte, sondern stellte auch klar, dass betroffene Autokäufer bereits dann ein Recht auf Schadenersatz haben, wenn der Fahrzeug­hersteller lediglich fahrlässig gehandelt hat – und die ist einfacher nachzuweisen als Vorsatz. Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Europäische Gerichtshof als oberstes rechts­prechendes Organ der Europäischen Union.

    „Die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zeigt, dass Dieselfahrer gute Aussichten haben, Schaden­ersatz im Abgas­skandal durch­zusetzen.“
    Bild von Franz Braun

    So viel Schadensersatz können Sie fordern

    Ganz konkret legt das BGH-Urteil fest, dass betroffene Autobesitzer zwischen 5% und 15% des gezahlten Kaufpreises als Schaden­ersatz fordern können. Das bedeutet, wenn Sie ein Dieselfahrzeug für 50.000€ gekauft haben, ist eine Schadensersatz-­Zahlung von 2.500€ bis 7.500€ möglich. Weitere Beispiele:

    • Kaufpreis 30.000€ = 1.500€ bis 4.500€ Rückzahlung möglich
    • Kaufpreis 60.000€ = 3.000€ bis 9.000€ Rückzahlung möglich
    • Kaufpreis 100.000€ = 5.000€ bis 15.000€ Rückzahlung möglich
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    Was sind Thermofenster und warum sind sie relevant?

    Das Konzept der sogenannten Thermofenster ist in der Automobilindustrie weithin bekannt. Im Kern geht es dabei darum, dass die Abgas­reinigungs­systeme in Kraftfahrzeugen lediglich in einem vorgegebenen Temperatur­bereich mit voller Kapazität arbeiten.

    Wenn die Außen­temperaturen jedoch höher oder niedriger ausfallen und außerhalb des Thermofensters liegen, wird die Abgas­reinigung reduziert. Dies führt letztendlich zu erhöhten Stickoxid-Emissionen, die sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit schädlich sind.

    Fallen die Temperaturen außerhalb des Thermofensters, werden deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen.

    Die Autohersteller rechtfertigen die Ver­wen­dung von Thermofenstern häufig mit dem Schutz des Motors. Sie argumentieren, dass Thermofenster notwendig sind, um den Motor vor potenziellen Schäden zu schützen, die durch extreme Temperaturen verursacht werden könnten. Jedoch hat bereits der Europäische Gerichtshof und bundesweit zahlreiche Gerichte dieser Aussage eine klare Absage erteilt und somit schon mehrfach entschieden, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalt­einrichtung darstellen. 

    Das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 hat jetzt klargestellt, dass der Einsatz solcher Thermo­fenster bereits als fahrlässiges Handeln der Hersteller angesehen werden kann. Dadurch lassen sich Schadens­ersatz­ansprüche im Dieselskandal noch einfacher durchsetzen als bisher.

    Bei diesen Modellen haben Sie An­spruch auf Schadens­ersatz

    Vom Dieselskandal betroffen sind nahezu alle namhaften Automarken, darunter

    • Audi
    • BMW
    • Mercedes-Benz
    • Opel
    • Porsche
    • Seat
    • Skoda
    • Volkswagen

    Häufig ordnet das Kraft­fahrt­bundesamt offizielle Rückrufe der betroffenen Diesel­fahrzeuge an – eines der Hauptzeichen dafür, dass diese Diesel über unzulässige Abschalt­einrichtungen verfügen. Aber selbst bei Diesel­fahrzeugen, die nicht zurückgerufen wurden, zeigen zahlreiche Messungen, dass die Stickoxid­emissionen auf öffentlichen Straßen deutlich höher sind, als auf dem Prüfstand gemessen wird.

    Doch auch ohne Rückruf erleben viele Dieselauto-Besitzer einen erheblichen Imageschaden und Wertverlust aufgrund des Dieselskandals.

    • Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2009 – 2014) ; Audi A1 (1.4 TFSI)
    • Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6) ; Audi A3 (1.4 TFSI) Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2008 – 2014)
    • Audi A4 3.0 TDI V6 ; Audi A4 2.0 TDI Avant (Euro 6) ; Audi A4 (2.0 TDI) (2007 – 2013)
    • Audi A5 3.0 TDI V6 ; Audi A5 (2.0 TDI)
    • Audi A6 3.0 TDI V6 ; Audi A6 (2.0 TDI Avant) (Euro 6) ; Audi A6 (2008 – 2014)
    • Audi A7 3.0 TDI V6
    • Audi A8 3.0 TDI V6
    • Audi SQ5
    • Audi Q3 (2.0 TDI quattro) ; Audi Q3 (2.0 TDI) (2011 – 2013)
    • Audi Q5 3.0 TDI V6 ; Audi Q5 (2.0 TDI) (2008 – 2015)
    • Audi Q7 3.0 TDI V6
    • Audi TT (2.0 TDI) (2008 – 2013)

    Durch die jüngsten Mess-Ergebnisse der Deutschen Umwelthilfe vom 13. Juni 2023 muss bei den BMW-Modellen differenziert werden. Folgend finden Sie die Auflistung der BMW-Modelle, bei denen die DUH die erhebliche Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte gemessen hat.

    • BMW 318d
    • BMW 525d
    • BMW X3

    Bei folgenden Modellen, in denen in den Baujahren 2012 bis 2017 ebenfalls Motoren der Typen N47, B47 oder N57 verbaut wurden, besteht Manipulationsverdacht:

    • BMW 116d
    • BMW 118d & 118d Coupé
    • BMW 120d
    • BMW 220d Xdrive Active Tourer
    • BMW 318d & 318d Touring
    • BMW 320d Cabrio, 320d Limousine & 320d Touring
    • BMW 325d Touring
    • BMW 330d & 330d xDrive
    • BMW 420d Gran Coupé
    • BMW 430d Gran Coupé
    • BMW 520d Limousine & 520d Touring
    • BMW 525d & 525d Limousine
    • BMW M550d Xdrive Touring, M550d xDrive Limousine & M550d xDrive Touring
    • BMW 750d xDrive & BMW 750Ld xDrive
    • BMW X1 sDrive16d
    • BMW X1 sDrive18d
    • BMW X1 xDrive20d
    • BMW X1 xDrive25d
    • BMW X3 xDrive20d
    • BMW X3 xDrive30d
    • BMW X4 xDrive20d
    • BMW X5 xDrive30d
    • BMW X5 xDrive40d

    • A-Klasse
    • B-Klasse
    • CLA
    • CLS
    • C-Klasse: C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (08/2014 bis 05/2018 ) sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, 12/2013 bis 05/2018
    • E-Klasse: E 350 BlueTEC / E 350 d (nur Coupé, C207), 02/2013 bis 12/2016
    • G-Klasse: G 350 d (OM 642), 09/2015 bis 12/2015
    • GL
    • GLA
    • GLK
    • GLC: GLC 220 d/GLC 250 d, 06/2015 bis 06/2018
    • LS
    • M-Klasse
    • ML: ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250 d (11/2011 bis 06/2015)
    • R-Klasse
    • SLC
    • SLK
    • S-Klasse: S 300 BlueTEC HYBRID / S 300 h (OM 651, 12/2013 bis 09/2016)
    • Sprinter
    • V-Klasse
    • Viano
    • Vito: 1,6 Liter-Diesel und 2,2-Liter Diesel (OM 622 und OM 651; für den Transporter war der verpflichtende Rückruf bereits veröffentlicht worden), Produktionszeitraum: Seit 06/2015 bzw. 09/2014 bis 09/2016 (2,2 Liter Diesel)

    • Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6)
    • Opel Zafira 1.6 CDTi (Euro 6)
    • Opel Zafira 2.0 CDTi (Euro 6)
    • Opel Cascada 2.0 CDTi (Euro 6)

    • Porsche Cayenne
    • Porsche Macan
    • Porsche Panamera

    • Seat Alhambra (2008-2014)
    • Seat Altea (2009-2015)
    • Seat Ateca
    • Seat Exeo
    • Seat Ibiza (2009-2015)
    • Seat Leon II (2010-2012)
    • Seat Tarraco
    • Seat Toledo

    • Skoda Fabia
    • Skoda Karoq
    • Skoda Kodiaq
    • Skoda Octavia II (2009-2013)
    • Skoda Rapid (2012-2015)
    • Skoda Roomster (2010-2015)
    • Skoda Superb II (2008-2013)
    • Skoda Yeti (2009-2014)

    • VW Amarok
    • VW Beetle (2011-2014)
    • VW Caddy (2005-2014)
    • VW Crafter
    • VW Eos
    • VW Golf
    • VW Golf VI
    • VW Golf VII
    • VW Jetta
    • VW Passat
    • VW Passat B6, B7 und CC (2008-2014)
    • VW Phaeton
    • VW Polo
    • VW Scirocco
    • VW Sharan I und II (2008-2014)
    • VW Tiguan (2007-2015)
    • VW Touran (2005-2014)
    • VW Touareg
    • VW T5 Multivan (2009-2013)
    • VW T6 Transporter
    • VW Transporter (2008-2015)

    Schadensersatz trotz Nachrüstung oder Update

    Sie haben Ihren Diesel bereits nachgerüstet oder ein Software-Update in der Werkstatt aufspielen lassen? Dann können Sie dennoch Schadensersatz fordern. Und falls Sie noch nicht tätig geworden sind, raten wir Ihnen vorab zu einer rechtlichen Einschätzung. Durch das Software-Update können nämlich Folgeschäden an Ihrem Auto entstehen. 

    Bedenken Sie: Selbst nach Durchführung eines Software-Updates vom Hersteller könnten die Emissionswerte Ihres Fahrzeugs immer noch problematisch sein. Beim zukünftigen Verkauf Ihres Dieselfahrzeugs müssen Sie mit einem beträchtlichen Wertverlust rechnen, da Ihr Diesel aus Sicht der potenziellen Käufer weiterhin einen Makel aufweist. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen.

    Wie Sie Ihre Diesel Entschädigung geltend machen

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    • 3
      Rechte durchsetzen

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    Darum müssen viele Hersteller Schadensersatz im Dieselskandal leisten

    2014 wurde der Diselskandal bei Volkswagen bekannt. Die amerikanische Umwelt­schutz­behörde EPA stellte fest, dass der Konzern eine manipulative Software in seinen Diesel­fahrzeugen einsetzte, um bei Emissionstests bessere Werte zu erzielen. In der Praxis jedoch stießen diese Fahrzeuge deutlich mehr gesundheits­schädliche Stickoxide aus, als gesetzlich erlaubt. Der Skandal weitete sich rasch auf andere Autohersteller aus wie Mercedes, Opel, Audi, BMW und mehr und zog global Kreise. Schätzungen zufolge sind weltweit rund 11 Millionen und in Deutsch­land etwa 2,4 Millionen Dieselfahrzeuge betroffen. Diese Zahlen verdeutlichen das enorme Ausmaß des Skandals, der das Vertrauen in die Auto­mobil­industrie nachhaltig erschüttert hat und der bis heute juristische Folgen nach sich zieht.

    Der Dieselskandal ist damit bis heute eines der prägendsten Ereignisse in der Auto­mobil­industrie und hat weitreichende Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher.

    Das sagen unsere Mandanten
    • „Schon zum zweiten Mal mit der CLLB zusammen­gearbeitet. Beide Male eine kompetente und freundliche Beratung, schnelle und klare Kommunikation und in beiden Fällen erfolg­reiche Durch­führung des Rechts­streites zu meinen Guns­ten und zur vollsten Zufrieden­heit.“
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    • „Ich habe es Herrn Dr. Leitz schon persönlich mitgeteilt, dass ich mit CLLB und den Mit­ar­beitern rundum zufrieden bin. Ich habe und werde die Kanzlei weiter­empfehlen.“

    FAQs

    Vergleichen Sie hierfür Ihre Fahrzeugdaten mit der Liste der betroffenen Modelle. Diese Liste finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Bei Unsicherheiten können Sie uns gern kontaktieren.

    Das BGH-Urteil stärkt Ihre Rechte als Käufer eines Dieselfahrzeugs. Es legt fest, dass Sie schon Schadensersatz verlangen können, wenn der Hersteller Ihres Fahrzeugs fahrlässig gehandelt hat – und diese lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz. Dadurch sind die Chancen auf Schadensersatz nochmal gestiegen.

    Laut BGH-Urteil können betroffene Dieselfahrer zwischen 5% und 15% des Kaufpreises als Schadensersatz erwarten. Bei einem Fahrzeug, das beispielsweise 50.000€ gekostet hat, könnten das bis zu 7.500€ sein.

    Nicht unbedingt. Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch erforderlich sein, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, zahlen Sie in der Regel lediglich Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

    Die Dauer kann variieren und ist abhängig von mehreren Faktoren, einschließlich der Bereitschaft des Herstellers, den Schadensersatz zu zahlen, und ob ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Wir streben immer danach, Ihre Ansprüche so schnell wie möglich durchzusetzen.

    Ja, es gibt gesetzliche Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche. Daher ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln. Nutzen Sie daher unseren interaktiven Schnelltest, um Ihre Ansprüche zu prüfen und sich Ihre kostenfreie Erstberatung zu sichern.
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